70 Jahre Ausschluss getaufter Juden vom Abendmahl
20 Jahre Bekenntnis zur bleibenden Erwählung der Juden und Gottes Bund mit ihnen
Ein ambivalentes und spannungsreiches Jubiläum
von Ulrich Oelschläger

Zwei Ereignisse haben sozusagen einen runden Geburtstag, zwei Ereignisse, die miteinander zu tun haben, die aber in Spannung miteinander stehen, das eine, die Erweiterung unseres Grundartikels, in dem wir die bleibende Erwählung der Juden und Gottes Bund mit ihnen bezeugen, haben wir vor zehn Jahren zum ersten Mal, vor fünf Jahren zum zweiten Mal gefeiert, und jetzt nach 20 Jahren tun wir es wieder, zu Recht sind wir ein bisschen stolz darauf, dass wir unsere Aussage zu Israel, zum Judentum neu überdacht haben und darin dem Vorbild der Rheinischen Kirche gefolgt sind. Das andere Gedenken betrifft ein Ereignis, dessen, solange ich in der Synode bin, noch nicht gedacht wurde und das alles andere darstellt als einen Anlass zum Feiern, ein Ereignis, dessen wir uns schämen müssen. 70 Jahre ist es her, dass unsere Vorgängerkirche, die EKNH, getaufte Juden aus ihrer Gemeinschaft ausschloss. Was das theologisch bedeutet, habe ich durch die Formulierung des Themas der Feier- und Gedenkstunde versucht zu verdeutlichen: Es bedeutet Ausschluss vom Sakrament, es bedeutet das, was im evangelischen Bereich so gut wie nicht vorkommt, Exkommunikation, und wird auch vom 1939 gegründeten so genannten kirchlichen Einigungswerk als höchst problematisch bezeichnet, das durch einen Kompromiss zwischen der DC- und BK-Front der deutschchristlichen Kirchenregierung vergeblich die geistliche Leitung streitig machen will. Ein Ereignis, dessen makabre Konsequenz in einer im Breslauer Wochenblatt vom 14. Oktober 1933 veröffentlichten „Vision Gottesdienst“ zu lesen war:

„Das Eingangslied ist verklungen. Der Pfarrer steht am Altar und beginnt:
‚Nichtarier werden gebeten die Kirche zu verlassen.’
Niemand rührt sich.
‚Nichtarier werden gebeten, die Kirche sofort zu verlassen.’
Wieder bleibt alles still.
‚Nichtarier werden gebeten, die Kirche sofort zu verlassen.’
Da steigt Jesus vom Kreuz des Altars herab und verlässt die Kirche.“

Das Blatt wurde daraufhin vom Regierungspräsidenten verboten, der verantwortliche Schriftleiter verdankte es einer Intervention Martin Niemöllers, dass ihm das KZ erspart blieb, noch schreiben wir ja erst das Jahr 1933. Interessant ist, dass das Blatt in der Stadt erschien, in der die mit dem Taufunterricht getaufter Juden betraute Stadtvikarin Katharina Staritz mutig Christen jüdischer Herkunft zum Gottesdienst abholte und sich in der Kirche neben sie setzte.
Beide Jubiläen, die wir heute begehen, scheinen gegensätzlich und haben doch miteinander zu tun. Erinnert das eine daran, dass die Kirche, die Kirche Jesu Christi sein will, ihre eigenen Glieder aufgrund einer 1941 bereits völlig unerträglichen Anbiederung an das NS-Regime amputiert hat, betrifft das andere nicht zuletzt eine aus dieser Schuld gezogene Konsequenz. Im Vorfeld dieser Stunde habe ich überlegt und mit anderen besprochen, ob es gut ist, dass wir in unserem Grundartikel eine grundsätzliche Aussage zur bleibenden Erwählung der Juden von einem Schuldbekenntnis abhängig machen, zumindest syntaktisch. Nach anfänglichem Zweifel bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass wir es allein schon deshalb so lassen sollten, damit wir nie in Versuchung geraten, uns von beidem zu trennen. Es ist gut, in diesem Zusammenhang auch immer an die Schuld unserer Kirche erinnert zu werden. Und es ist gut, die ständige Mahnung vor Augen zu haben, nicht zu vergessen, eine Mahnung, die unsere Augen auch für das schärft, was uns im Moment bedrückt: Dass es immer noch Rassismus und Ausgrenzung gibt und Saat von Hass und Gewalt, Mahnung aber auch, dass wir unsere Stimme erheben, die gesellschaftlichen Kräfte zu stärken, die den virulenten Rechtsextremismus bekämpfen, die aber scharf zu kritisieren, die ihn verharmlosen.

Im Gesetz- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche Nassau-Hessen, Jahrgang 1942, S. 4, findet sich folgender Eintrag:

Bekanntmachung über die kirchliche Stellung evangelischer Juden vom 17. Dez. 1941:
„Die nationalsozialistische deutsche Führung hat mit zahlreichen Dokumenten unwiderleglich bewiesen, daß dieser Krieg in seinen weltweiten Ausmaßen von den Juden angezettelt worden ist. Sie hat deshalb im Innern wie nach außen die zur Sicherung des deutschen Lebens notwendigen Entscheidungen und Maßnahmen gegen das Judentum getroffen. Als Glieder der deutschen Volksgemeinschaft stehen die unterzeichneten deutschen evang. LKn in der Front dieses historischen Abwehrkampfes, der u.a. die Reichspolizei-VO über die Kennzeichnung der Juden als der geborenen Welt- und Reichsfeinde notwendig gemacht hat, wie schon Dr. Martin Luther nach bitteren Erfahrungen die Forderung erhob, schärfste Maßnahmen gegen die Juden zu ergreifen und sie aus deutschen Landen auszuweisen.
Von der Kreuzigung Christi bis zum heutigen Tage haben die Juden das Christentum bekämpft oder zur Erreichung ihrer eigennützigen Ziele mißbraucht und verfälscht. Durch die christliche Taufe wird an der rassischen Eigenart eines Juden, seiner Volkszugehörigkeit und seinem biologischen Sein nichts geändert. Eine deutsche evang. Kirche hat das religiöse Leben deutscher Volksgenossen zu fördern. Rassejüdische Christen haben in ihr keinen Raum und kein Recht. Die unterzeichneten deutschen evang. Kirchenleiter haben deshalb jegliche Gemeinschaft mit Judenchristen aufgehoben. Sie sind entschlossen, keinerlei Einflüsse jüdischen Geistes auf das deutsche religiöse und kirchliche Leben zu dulden.“

Mit dieser Veröffentlichung wurde eine Maßnahme angekündigt, die in den darauf folgenden Monaten in Gesetzesform gebracht wurde und die einen traurigen Höhepunkt der Anpassung von Kirche an die staatlich verordnete Rassenideologie des Dritten Reiches darstellt. Bediente sich bisher die Rassenpolitik des nationalsozialistischen Staates traditioneller christlicher Judenfeindschaft als Legitimation bis hin zum Kinderbuch [Abb. 1], bieten Kirche und Theologie jetzt auch eine theologische Grundlegung für das neue Paradigma [Abb. 2]. Die Erklärung beginnt mit einer aus heutiger Sicht die staatlichen Maßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung unglaublich bestätigenden und unterstützenden Formulierung, und das zu einem Zeitpunkt, als solche Anbiederungen an die NSDAP und ihre Politik beim nationalsozialistischen Staat im Unterschied zu den Anfangsjahren gar kein Interesse mehr fanden, war doch der Gleichschaltungsversuch von 1933 gescheitert. Die Bekanntmachung beginnt mit der Schuldzuweisung betreffs des Ausbruchs des II. Weltkriegs und der Befürwortung der Maßnahmen der Regierung „gegen das Judentum“. Mit der Reichspolizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden, die am 1. September rechtswirksam wurde, wird eine dieser Maßnahmen konkret benannt, auf die auch der knappe Verordnungstext erneut Bezug nimmt, wie wir sehen werden.

Oliver Arnhold zeigt in seiner zweibändigen Monographie „’Entjudung’. Kirche im Abgrund“ überzeugend auf, dass derartige kirchliche Verlautbarungen meist in rechtfertigendem Zusammenhang mit staatlichen Maßnahmen standen, hier eben mit der genannten Verordnung. Die Bekanntmachung legitimiert ihren Inhalt durch Bezug auf Luther und seine späten Judenschriften sowie durch den Bezug auf den vor allem im Mittelalter tradierten Vorwurf des Gottesmords durch die Juden, die von der Kreuzigung Christi bis in die Gegenwart das Christentum bekämpft hätten, räumt den getauften Juden jedoch keineswegs eine Befreiung von dieser unterstellten Schuldenlast ein. Die Evangelische Landeskirche Nassau-Hessen war eine von 7 der 29 Landeskirchen der DEK, die diese Erklärung im Gesetzblatt mit der Unterschrift des juristischen Leiters und Kirchenpräsidenten Paul Kipper veröffentlichte. Vorgezeichnet bzw. gefordert war eine Maßnahme dieser Art bereits in den Richtlinien der Glaubensbewegung der Deutschen Christen vom 26. Mai 1932. In Anlehnung an den Dekalog waren es 10 Punkte, die die Glaubensbewegung vorlegte, die ein kirchenpolitisches Programm beschrieb, das den Weg skizziert, der dann in der zitierten Bekanntmachung seinen traurigen Höhepunkt fand. So fordert die Bewegung in Punkt 7 der Rassenvermischung zu wehren, Rasse, Volkstum und Nation seien von Gott geschenkte Lebensordnungen, die zu erhalten Gottes Gesetz sei, die Reinhaltung der Rasse sei zudem Aufforderung aus der Erfahrung der äußeren Mission. Punkt 9 bezeichnet die Judenmission als schwere Gefahr für „unser Volkstum. Sie ist das Eingangstor fremden Blutes in unseren Volkskörper … Wir lehnen die Judenmission in Deutschland ab, solange die Juden Staatsbürgerrecht besitzen und damit die Gefahr der Rassenverschleierung und Bastardierung besteht. ... Insbesondere ist die Eheschließung zwischen Deutschen und Juden zu verbieten.“ [Abb. 3]

Noch vor der Machtergreifung und lange vor der Verkündung der Nürnberger Rassegesetze werden Forderungen aufgestellt, die das fast überbieten, was die NSDAP in dieser frühen Zeit an konkretem Programm offiziell preisgab. Dabei war die Glaubensbewegung der DC ursprünglich ein vorwiegend kirchenpolisch motivierter reichsweit agierender Ableger der 1928 von den Pfarrern Siegfried Leffler und Julius Leutheuser im thüringischen Wieratal gegründeten Kirchenbewegung der DC. Den Begriff „nationalsozialistisch“ im Namen zu führen hatte die NSDAP verboten, da er den Anschein ihrer kirchenpolitischen Neutralität in Zweifel zu ziehen drohte, außerdem die kirchliche Bewegung für deutschnationale Kreise weniger attraktiv machte. Die Thüringer Kirchenbewegung DC blieb während der gesamten Zeit des Nationalsozialismus auch die radikalere Variante innerhalb der gesamten Bewegung, trennte sich sogar bereits im November 1933 von der Glaubensbewegung bzw. wurde von deren Reichsleiter Hossenfelder ausgeschlossen. Streitpunkt war die Konsequenz in der Verfolgung nationalsozialistischer Ziele im Nachgang zu der berühmten Sportpalastrede des Gauobmanns der DC Groß-Berlins, Studienrat Reinhold Krause, in der er die Abschaffung des AT mit seiner jüdischen Lohnmoral und seinen Viehhändler- und Zuhältergeschichten sowie die Trennung von der Minderwertigkeitstheologie des Rabbiners Paulus forderte.

Diese Rede war ein Auslöser für den Niedergang der Glaubensbewegung der DC, für einen Machtverlust des Reichsbischofs, nachdem 1933 die Bewegung mit Hilfe der NSDAP und ihres Propagandaapparats einen blendenden Sieg bei den Kirchenwahlen errungen hatte und die Wahl eines Vertrauten Hitlers zum Reichsbischof einer neu verfassten DEK gelungen war. Die Sportpalastkundgebung, die Eingliederung der Evangelischen Jugend in die HJ, zuvor schon die Übernahme des so genannten Arierparagraphen in das Kirchenrecht der APU am 06.09.1933 und nicht zu vergessen die Theologie Karl Barths führten zur Formierung der BK und damit dazu, dass das Vorhaben der Gleichschaltung misslang und zum Ärger der nationalsozialistischen Führung an der Kirchenfront keine Ruhe eintrat. Die Einrichtung von Bruderräten auf allen Ebenen vom Reich über deutsch-christlich regierte Landeskirchen bis zu Gemeinden, die Installation von Gegenkirchenleitungen, gegenseitige Bezichtigungen der Illegalität, dies alles war nicht im Sinne der nationalsozialistischen Führung und evozierte verschiedene Befriedungsversuche. 1935 berief Hitler Hans Kerrl zum Reichsminister für kirchliche Angelegenheiten, der in der Einrichtung von Kirchenausschüssen auf Reichs- und Landesebene, in denen beide kirchenpolitisch zerstrittenen Parteien zur Mitarbeit aufgefordert waren, eine Form der Befriedung suchte. Als diese Bemühung im Reich und in den Kirchen der APU, Sachsens, Schleswig-Holsteins und Nassau-Hessens scheiterte, übertrug er im Herbst 1937 die rechtliche und geistliche Leitung in den betroffenen Kirchen jeweils den leitenden Juristen bzw. den Leitern der Kirchenbehörde bzw. der jeweiligen Kirchenverwaltung. So wurde die DEK fortan etwa von Dr. jur. Friedrich Werner geleitet, die EKNH von Kirchenpräsident Paul Kipper. Karl Herbert überschreibt das entsprechende Kapitel in seiner Monographie „Durch Höhen und Tiefen“ mit: „Ein-Mann-Kirche“ unter Präsident Kipper seit 1937.

Infolgedessen hat Kipper auch die von ihm in Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft evangelischer Kirchenleiter für Nassau-Hessen allein verantwortete oben zitierte Bekanntmachung über den Ausschluss getaufter Juden ebenso unterzeichnet wie die am 15. Januar 1942 erlassene und im Gesetz- und Verordnungsblatt am 1. Juli 1942 veröffentlichte Verordnung des lapidaren Inhalts:

„Juli 1. GVBl 1942, S. 50f.
VO des LKA (Kipper) über den „Ausschluß rasse-jüdischer Christen aus der ELK NH vom 15. Jan.:
§ 1 Personen, auf die die Bestimmungen der §§ 1 und 2 der Polizei-VO über die Kennzeichnung der Juden vom 1. Sept. 1941 … Anwendung finden, sind samt ihren Abkömmlingen im Bereiche der ELK NH von jeglicher kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen.
§ 2 Die erforderlichen Ausführungsbestimmungen erläßt das LKA.
§ 3 Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft“

Es schließt sich im gleichen Gesetz- und Verordnungsblatt eine rechtsverbindliche Anordnung der Finanzabteilung beim LKA an, von getauften Juden keine Kirchensteuer mehr entgegenzunehmen. Seit 1937 wurde die Finanzabteilung ebenfalls von Kipper in Personalunion mit der Verwaltung sowie der gesamten Kirche geleitet, nachdem er deren Leitung bereits 1934 vorübergehend innehatte.

Kipper, 1876 in der Nähe von Dortmund geboren, war zunächst Jurist in preußischem Staatsdienst, zuletzt 1930–1934 als Land- und Amtsgerichtsrat in Wiesbaden. Am 1. Mai 1933 trat Kipper in die NSDAP ein. Nebenbei gesagt war der spätere Landesbischof der neu gegründeten Kirche Nassau-Hessen, Ernst Ludwig Dietrich, zu diesem Zeitpunkt bereits ein Jahr Parteimitglied. Während Dietrich in der Partei und in der Bewegung der DC – in dieser Verbindung – die Chance für einen kraftvollen nationalen Staat, der auch einen volksmissionarischen Aufbruch förderte, sah, scheint Kipper den Parteieintritt eher als Sprungbrett für eine Karriere gesehen zu haben.

Am 8. Februar 1934 wurde Kipper kommissarischer Leiter der Finanzabteilung, am gleichen Tag, an dem der neue Landesbischof Dietrich sein Amt antrat und damit den Gründungsakt der neuen Landeskirche vollendete, zugleich wurde Kipper kommissarisches rechtskundiges Mitglied des Landeskirchenrats und bereits am 26. April des Jahres Leiter der Kirchenkanzlei, rechtskundiges Mitglied des Landeskirchenrates und Stellvertreter des Landesbischofs in Rechtsangelegenheiten, 1934–1945 dann Präsident des Landeskirchenamtes, vom November 1935 bis Januar 1936 erneut Mitglied des Landeskirchenrats, 1937 Vorsitzender der Finanzabteilung beim Landeskirchenamt Nassau-Hessen, 1938 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft deutsch-christlicher Kirchenregierungen; 1939 Unterzeichner der sogenannten Godesberger Erklärung, Verwaltungsratsmitglied des Eisenacher ‚Entjudungsinstituts’; 1945 in den Ruhestand versetzt mit eingeschränkten Versorgungsbezügen; am 17.5.1963 in Darmstadt verstorben. Die Kurzbiographie mag exemplarisch sein für einen Weg, den die Landeskirche seit 1933 ging.

Doch lassen Sie uns noch einmal auf die Verlautbarung und die Verordnung schauen und einige weitere Anmerkungen zu ihrer Entstehung und ihren theologischen Hintergründen ausführen. Wie gesagt war die NSDAP längst nicht mehr an solcher kirchlichen Unterstützung interessiert. Wofür man die kirchliche Amtshilfe benötigt und auch weitgehend erhalten hatte, war die zum Vollzug der 1935 erlassenen Nürnberger Gesetze zur Reinhaltung der Rasse unerlässliche Einsicht in die Kirchenbücher zur Ermittlung jüdischer Abstammung, die bei evangelisch getauften Bürgern in den Standesamtsregistern nur schwer zu ermitteln waren, reichten diese doch oft nicht weit genug zurück. Der Historiker Manfred Gailus hat das im einzelnen erforscht. Vielleicht ist in diesem Zusammenhang erwähnenswert, dass die Rassegesetze von 1935 in äußerster Eile auf dem Nürnberger Parteitag zu guter Letzt auf Speisekarten zusammengeschrieben wurden in vier Fassungen unterschiedlicher Schärfe. Hitler wählte die mildeste Form, strich jedoch den Zusatz: „Dieses Gesetz gilt nur für Volljuden“. Nun war man in dem Dilemma einer Einteilung in verschiedene Kategorien, Volljuden, Mischlinge ersten und zweiten Grades, in einer Mischehe lebend, in einer privilegierten Mischehe lebend, Geltungsjuden (= Mischlinge jüdischen Glaubens), was zur Folge hatte, dass dem Gesetz binnen kürzester Zeit 13 Durchführungsverordnungen folgten.

Ohne kirchliche Mithilfe waren die Gesetze jedenfalls im einzelnen nur schwer umsetzbar. Dennoch, nach dem Scheitern des Gleichschaltungsversuchs ließ Hitler auch seinen Kirchenminister mehr und mehr im Stich und die Fraktion um Martin Bormann und Alfred Rosenberg – von den führenden Nationalsozialisten zu Beginn des sogenannten Dritten Reichs noch eher im Hintergrund gehalten – gewann an Gewicht, und es war Hitlers Auffassung, dass sich die christliche Religion von selbst erledigen würde. Zersplitterungstendenzen waren dem zuträglich und der Versuch, die Kirche in den eroberten Gebieten organisatorisch auszutrocknen, sollte ein Übriges tun, um „die christlichen Kirchen als ein brandiges Glied am deutschen Volkskörper abfaulen zu lassen.“

Deutlich wird das Desinteresse bereits bei der Treueeid-Aktion von 1938. Im Rahmen einer reichsweiten von der Arbeitsgemeinschaft der deutsch-christlichen Kirchenregierungen initiierten Aktion ordnete Kipper auch die Vereidigung der nassau-hessischen Pfarrer auf den Führer an, im April 1938, der sich bis auf wenige Ausnahmen auch BK-Pfarrer nicht widersetzten, die aber keine positive Würdigung von Staat und Partei fand. Reichsleiter Martin Bormann schrieb im August 1938 dazu an die Gauleiter der NSDAP: „Die Kirchen haben diese Verordnung von sich aus erlassen, ohne vorher die Entscheidung des Führers herbeizuführen. Dem Eid auf den Führer kommt deshalb lediglich eine innerkirchliche Bedeutung zu.“ Partei und Staat nähmen dazu keine Stellung, und für die Partei spiele es keine Rolle, „ob ein Geistlicher den Eid auf den Führer geleistet hat oder nicht.“

Was Thomas Kaufmann für Luthers Judenschriften fordert, nämlich sie im historischen Kontext zu lesen, gilt natürlich auch für die immer stärkere Anpassung evangelischer Positionen, ja die aus heutiger Sicht geradezu widerliche Form der Anbiederung an nationalsozialistische Ideologie und Politik wie im Falle der Bestätigung der Kennzeichnungspflicht von Juden in der Polizeiverordnung vom 1. September 1941. So ist zu beachten, dass in Folge des Kirchenkampfs eine starke Kirchenaustrittsbewegung einsetzte. Traten zum Beispiel in Jena 1932 512 Personen aus der Kirche aus, was 1,5 % der Bevölkerung entsprach, waren es 1938 mit 1816 Personen 4,03%.

Viele evangelische Theologen kehrten den Deutschen Christen nach der Sportpalastkundgebung den Rücken – auch der nassau-hessische Landesbischof Dietrich, promovierter Alttestamentler, Judaist und ausgezeichneter Kenner und Liebhaber der hebräischen Sprache, der dieser Bewegung wohl nahestand, ihr jedoch nominell nie angehörte , distanzierte sich von ihnen und später auch von der Partei. Für Parteimitglieder verlor die Organisation dadurch deutlich an Attraktivität. So trat der 1946 in Nürnberg verurteilte und hingerichtete Reichsstatthalter in Thüringen und Weimarer Kreisleiter der NSDAP, Fritz Sauckel, Anfang 1937 aus der Kirche aus. Siegfried Leffler, einem der beiden Gründer der Kirchenbewegung DC in Thüringen, der versuchte, ihn davon abzubringen, schrieb er: „Mein lieber Siegfried, es geht nicht mehr, es wäre unaufrichtig.“ Trotzdem sicherte er Leffler offenbar zu, dass er sich, solange er Reichsstatthalter sei, schützend vor die Thüringer Kirche stellen wolle.

Die Verantwortlichen innerhalb der NSDAP machten den DC, auch den radikalen Thüringer Prägung, unmissverständlich klar, dass sie mit keinerlei Unterstützung durch die Partei mehr rechnen dürfen. So heißt es gar in Alfred Rosenbergs „Mitteilungen zur weltanschaulichen Lage vom 10. Dezember 1937: „Ihre [der Deutschen Christen] politische Zuverlässigkeit steht, besonders was ihre Führerschaft betrifft, ausser Frage. Wie aber kommen die Deutschen Christen mit der nationalsozialistischen Weltanschauung, also mit dem entscheidenden Merkmal der Partei zurecht? ... Sie laden schwere Schuld auf sich, dass sie den privaten, kirchlich-religiösen Bezirk und den politischen Bezirk der nationalsozialistischen Weltanschauung durcheinanderbringen. Das Ende ist, dass kirchlich-religiöse Dinge als Nationalsozialismus ausgegeben werden und umgekehrt … Und doch haben sie es bisher immer verabscheut, alles, was sie denken, glauben und tun, an dem allein verbindlichen Maßstab der rassischen Weltanschauung, also dessen, was das Parteiprogramm Moralgefühl der germanischen Rasse nennt, zu messen.“

Das ließen die ganz radikalen Deutschen Christen Thüringer Prägung wohl nicht gern auf sich sitzen und sahen sich vermutlich genötigt, durch ihre Aktionen das Gegenteil zu beweisen. Jedenfalls leitete die inzwischen abweisende Haltung des Nationalsozialismus, der Vorwurf weltanschaulicher Unzuverlässigkeit, keinen Lernprozess ein, der zu einer Distanzierung vom Nationalsozialismus geführt hätte, im Gegenteil, man hat den Eindruck eines „nun erst recht!“ So bekennt man sich in der Godesberger Erklärung von 1939 zur nationalsozialistischen Weltanschauung, erklärt den Gegensatz zwischen Judentum und Christentum für unüberbrückbar.

Bereits 1936 gründet Siegfried Leffler die Nationalkirchliche Bewegung Deutsche Christen, bzw. Nationalkirchliche Einung Deutsche Christen, auf den übrig gebliebenen Fundamenten der Kirchenbewegung DC in Thüringen. Als Hauptredner auf einer Großversammlung im Berliner Sportpalast im Mai 1938 antwortet er Rosenberg vor 11.000 Zuhörern und macht deutlich, „ein rechter Christ [kann] nicht nur, sondern muß zu den frohesten und tapfersten Bekennern der nationalsozialistischen Weltanschauung gehören.“ Die Radikalen waren im Rahmen der Nationalkirchlichen Einung bereit, konfessionelle Bindungen aufzulösen bis hin zu einer Verschmelzung mit dem nationalsozialistischen Staat. Evangelische und katholische Kirche sollten aufgehen in einem „Deutschen Dom“.

Diesen Ausdruck habe ich zum ersten Mal von einem inzwischen verstorbenen Wormser Pfarrer, Heinrich Uhrhan, gehört, der damit einen Wormser Amtsbruder, der von einem solchen deutschen Dom geträumt habe, als den radikalsten DC-Mann unter den Wormser Amtsbrüdern in nationalsozialistischer Zeit bezeichnete. Heinrich Uhrhan war Mitglied der BK, wurde aus Worms verwiesen und kam in Bayreuth unter. Die Personalakte des von ihm beschriebenen Pfarrers Thüringer Prägung habe ich im Rahmen des Forschungsprojekts zur wissenschaftlichen Auswertung der Kirchenkampfdokumentation der EKHN im Zentralarchiv eingesehen, fand allerdings in seinem Reden und Handeln, soweit aus den Akten ersichtlich, wohl wie bei vielen eine antijüdische Theologie, allerdings auch einen Menschen, der bereit war, in seiner Stellung als Hauptmann der Wehrmacht Hilfe zu leisten. Überhaupt scheint mir eine von Schiller in der Braut von Messina vom Chor ausgesprochene Weisheit auch hier zuzutreffen und auch auf andere Beispiele verbaler Radikalität anwendbar zu sein:

„Ein anderes Antlitz, eh sie geschehen,
Ein anderes zeigt die vollbrachte Tat,
Mutvoll blickt sie und kühn dir entgegen,
Wenn der Rache Gefühle den Busen bewegen,
Aber ist sie geschehen und begangen,
Blickt sie dich an mit erbleichenden Wangen.“

So hat Luther etwa sein „hartes Büchlein wider die Bauern“ später leid getan. Manchmal frage ich mich, was er geschrieben hätte zu seinen späten Judenschriften, hätte er einen schlimmen Pogrom erlebt. Manch einem wird es so ergangen sein, dass er scharfe Maßnahmen gegen Juden gefordert hat, der einzelne ihm begegnende Jude ihm jedoch leid tat. Als Lehrer habe ich Ähnliches des öfteren erlebt, dass z.B. eine allgemein ausländerfeindliche Haltung nicht auf den Banknachbarn im Klassenzimmer übertragen wurde unter dem Motto: Das ist etwas anderes! So scheint mir wichtig zu erforschen, welche Wirkung die radikale Thüringische Fraktion in die einzelnen Gemeinden über Thüringen hinaus hatte. Eine Konfirmandin des Jahrgangs 1940 hat mir das Gottesdienstblatt ihres Einsegnungsgottesdienstes am zweiten Ostertag (25.3.1940) überlassen. Das Blatt enthielt unter der Nennung der Namen der Konfirmanden 3 Zitate:

„Christus: Fürchte Dich nicht, glaube nur!“

Luther: Lasst Euch das nicht irren, mein deutsches Volk:
So Gott für uns ist, wer will uns Schaden tun?
Der Glaube ist stärker als alle Feinde. Gott haben ist, dass wir ein
unerschrockenes Gewissen und ein fröhliches Herz haben
und uns vor keinem Ding fürchten.

Adolf Hitler: Es genügt nicht die bloße Ablegung des Bekenntnisses
‚Ich glaube’, sondern der Schwur ‚Ich kämpfe!’

Verantwortet wurde dieses Gottesdienstblatt von dem Oppenheimer Pfarrer Alfred Mitzenheim, der aus Thüringen stammte und verwandt war mit dem späteren (zu DDR-Zeiten amtierenden) thüringischen Landesbischof Moritz Mitzenheim, der die Formel von der Kirche im Sozialismus prägte, sich allerdings im Dritten Reich sehr bald von den DC trennte. Auch hier Anpassungsbereitschaft bis zu Ideologieanfälligkeit?

Doch zurück zum Ausgangspunkt unserer Betrachtung, jenem unglaublichen Akt der Anpassung an nationalsozialistische Ideologie, einer Anpassung, die auch vor rechtfertigenden Äußerungen zur Reichspogromnacht nicht Halt machte, etwa bei dem thüringischen Landesbischof Martin Sasse. Nach dem Krieg haben viele der solcher Art Verstrickten zu ihrer Verteidigung angeführt, mit ihren Aktionen dem Christentum gegenüber seinen Feinden geholfen zu haben durch ihre Art der Anpassung. So auch Georg Bertram, Professor für Neues Testament aus Gießen, der nach 1945 das Eisenacher Institut zur „Entjudung des Christentums“, das offiziell unter dem Namen „Institut zur Erforschung und Beseitigung des jüdischen Einflusses auf das deutsche kirchliche Leben“ geführt wurde, weiterführen wollte und das mit der distanzierten Haltung der Nationalsozialisten zum Institut einerseits begründete, andererseits mit der „nötigen“ Abwehr einer Gleichsetzung von Judentum und Christentum durch Nazis.

Dieses Institut bestand von 1939–1945 und war ein weiteres Beispiel für eine ideologische Anpassung. Unbeeindruckt davon, dass die NSDAP dem Institut zunehmend distanziert gegenüberstand, versuchte man den jüdischen Einfluss auf das kirchliche Leben zu erforschen und zu beseitigen, zunächst unter dem Leiter Walter Grundmann, einem Schüler von Gerhard Kittel, der 1938 ohne Habilitation zum Ordinarius für NT an der Universität Jena ernannt wurde. Er hatte die Leitung des Instituts inne bis zu seiner Einberufung zum Militär im März 1943, danach übernahm der Giessener Neutestamentler Georg Bertram kommissarisch die Leitung des Instituts. Unter anderem sollte z.B. das Gesangbuch von jüdischem Einfluss gereinigt werden, hebräische Ausdrücke wie Halleluja hatten zu verschwinden, man versuchte sie zu ersetzen. So erarbeitete das Institut zusammen mit einem bereits bestehenden Arbeitskreis der Nationalkirchlichen Einung seit 1939 ein Gesangbuch, das 1941 unter dem Titel „Großer Gott, wir loben dich“ herauskam: Einige Beispiele mögen einen Einblick in die Ergebnisse gewähren:
Lied 5 („Wie soll ich dich empfangen“ von Paul Gerhardt, EG v. 1994, 11) des Evangelischen Gesangbuchs der Evangelischen Landeskirche in Thüringen und seine Entstellung, Nr. 133 im „entjudeten“ Gesangbuch, Strophe 2:

Dein Zion streut dir Palmen              Wir brechen grüne Zweige
Und grüne Zweige hin,       und zünden Lichter an,
und ich will dir in Psalmen,viel Freud wird uns zu eigen
ermuntern meinen Sinn.    und fängt zu blühen an.
Mein Herze soll dir grünen …          Mein Herze soll dir grünen …

EG 147
Wachet auf, ruft uns die Stimme    Wachet auf, ruft uns die Stunde,
der Wächter sehr hoch auf der Zinne,            sie rufet uns mit hellem Munde:
wach auf, du Stadt Jerusalem         wach auf, wach auf, du deutsches Land!
Mitternacht heiß diese Stunde’;      Sieh die Nacht hielt dich gefangen,
Sie rufen uns mit hellem Munde:                            dein Morgen kommt herauf mit Prangen;
Wo seid ihr klugen Jungfrauen?                              Der Freiheit großer Tag bricht an.
Wohlauf der Bräutgam kömmt, steht auf,           Wohlauf zum harten Gang! Steht auf!
die Lampen nehmt! Halleluja!                                Der Sturmgesang grüßt die Erde.
Macht euch bereit zu der Hochzeit,                       Der Feindekrieg ist unser Sieg.
Ihr müsset ihm entgegengehn!’                               Dein Wort ist Sturm, Herr, und Gericht.

Bei der 2. Strophe (Zion hört die Wächter singen …) hat die Kreativität der Reformer wohl versagt, sie entfällt im „entjudeten“ Gesangbuch, ein Mittel, dem etliche Strophen auch anderer Lieder zum Opfer fielen. Was mich gewissermaßen fassungslos macht, ist, dass gerade bei einem solchen auf einen neutestamentlichen Text zurückgehenden Lied solche Entstellungen durch Professoren für NT mitgetragen werden, und der Leiter des Institut und sein Vertreter hatten diese Profession.

Auch im Lied 70 des EG haben wir solche Entstellungen:

„Wie schön leuchtet der Morgenstern
voll Gnad und Wahrheit von dem Herrn,
die süße Wurzel Jesse.
Du Sohn Davids aus Jakobs Stamm,
mein König und mein Bräutigam …“

Gegen die ersten beiden Zeilen hatte man wohl nichts einzuwenden, dann aber muss im Sinne des Programms eingegriffen werden, die Wurzel Jesse muss genauso verschwinden wie „Davids Sohn“, es wird verändert in „uns herrlich aufgegangen“ und aus dem Sohn Davids aus Jakobs Stamm wird „du hohe klare Himmelssonn“. Das mag an Beispielen genügen.

Bereits im Jahr 1939 war ein Werk erschienen mit dem Titel „Gesangbuch der kommenden Kirche“ mit ähnlicher Zielrichtung, an dem kein geringerer mitarbeitete als Emanuel Hirsch, den sein Vorname eigentlich gestört haben müsste, wird er doch aus den Gesangbuchtexten verbannt. Bedenkt man, dass Emanuel Hirsch sich in bewusst individueller Geisteshaltung niemals einer kirchenpolitischen Gruppe anzuschließen bereit war und er, wie seine Korrespondenz mit dem Verlag Siebeck und Mohr aus dem Jahr 1927 zeigt, das theologische Handwörterbuch RGG als zu niveaulos empfand , um daran mitzuarbeiten, ist sein Engagement in der Gesangbuchfrage schon erstaunlich.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass nach meinem Empfinden eine ähnliche sprachlich die alttestamentlich-jüdischen Wurzeln zumindest verwässernde Veränderung auch von der 8. Kirchensynode der EKHN bei Lied 316 beschlossen wurde: „Lobe den Herren, was in mir ist, lobe den Namen. Lob ihn mit allen, die diese Verheißung bekamen“, letzteres statt „lobe mit Abrahams Samen“. Ich hatte in der Debatte damals darauf hingewiesen (Protokoll, 4. Tagung der 8. Syn., 3.12.1993, S. 163), allerdings sind die Juden wohl in die Formulierung einbezogen, außerdem ist die alte, wohl auch sprachlich als veraltet empfundene Version als Variante in EG 317 erhalten.

Im Rahmen des Themas „Ausschluss getaufter Juden vom Abendmahl“ scheint  mir wichtig zu bemerken, dass die Behandlung getaufter Juden im Rahmen der Behandlung von Juden insgesamt gesehen werden muss. Dass eine solche Bestimmung wie die, derer wir heute in Scham gedenken, nicht isoliert gesehen werden darf vom Versagen der Kirchen in der sogenannten Judenfrage insgesamt. Das Bonhoefferwort: „Nur wer für die Juden schreit, darf auch gregorianisch singen“ muss als Vorwurf an die Bekennende Kirche verstanden werden, geschwiegen zu haben, wo hätte geredet werden müssen, und in vielen Fällen allzu bereitwillig staatliche Loyalität demonstriert zu haben, nur um die kirchliche Lehre von fremder Ideologie rein zu halten.

„Als die Zeugen schwiegen. Bekennende Kirche und die Juden“, lautet der Titel der Dissertationsschrift, aufgrund der Wolfgang Gerlach 1970 an der Universität Hamburg magna cum laude promoviert wurde, erscheinen konnte die Arbeit aber erst 1987, die Macht der kritisierten Zeugen war zu groß. So bedarf das Bild einer Kirche, die sich nur um ihre getauften Glieder kümmerte, wohl im Bezug zu den getauften Juden einer Korrektur, jedoch sind die Aktivitäten hier vielfältiger als bei Menschen jüdischen Glaubens. So konnte der aus dem Kirchendienst entlassene Pfarrer Ernst Flatow, der wie seine Freundin Irene Breslauer aus dem Kirchendienst in Köln entlassen wurde, rechtzeitig durch Hilfe von Heinrich Grüber auswandern.

Marga Meusel, Elisabeth Schmitz, die sich sogar mit Karl Barth angelegt hat in ihrer Kritik am Schweigen der Kirche , sowie die bereits erwähnte Katharina Staritz wären als helfende Personen zu erwähnen, ohne dass ich im Rahmen des Vortrags näher darauf eingehen möchte. Nur knapp hinweisen möchte ich auch auf Hilde Schneider, jene Christin jüdischer Herkunft, die im KZ war, dort als getaufte Jüdin recht isoliert war. Gemeinhin gilt, dass getaufte Personen jüdischer Herkunft mehr kirchliche Solidarität erhielten als Menschen jüdischen Glaubens. Die Bekanntmachung zum Ausschluss getaufter Juden etwa rief sowohl seitens der Bekennenden Kirche als auch seitens des Einigungswerkes Nassau-Hessen, wie bereits ausgeführt, Proteste hervor.

Das Einigungswerk wurde geradezu vom Landesbruderrat dazu animiert, sich einem Protest anzuschließen: So schreibt der Landesbruderrat am 24. Februar 1942 an das kirchliche Einigungswerk: „Diese Veröffentlichung hat weit über die Kreise der hinter uns Stehenden Unwillen erregt, und immer wieder wird der Wunsch geäußert, dagegen etwas zu tun. … Wir wissen aus persönlichen Gesprächen uns mit Ihnen einig, dass diese Veröffentlichung inhaltlich und formal untragbar ist. Inhaltlich stellt sie eine Verleugnung der biblischen evang. Linie dar, formal ist der Vorsitzende einer staatlichen Verwaltungsinstanz nicht berechtigt, im Namen einer Kirche geistlich zu handeln. … Die hess. Kirche steht in Pfarrerschaft und Gemeinden nicht hinter einem Mann, der solche Dinge im Raum der Kirche tut … Es sollte auch ein Mann wie Präsident Kipper allmählich merken, wie entschlossen der Angriff gegen die Kirche vorgetragen wird. Derartiger Verrat grundlegender Dinge hält doch den Gegner nicht auf, sondern unterwühlt nur die eigene Stellung.“

Was später den Beschuldigten vor der Spruchkammer als Rechtfertigungsgrund dient, man habe den weltanschaulichen Gegner durch Linientreue von weiterem Kampf gegen die Kirche abhalten wollen, ist hier schon als kurzsichtig entlarvt, allerdings auch als mögliches Argument, das nicht nur Ausflucht postum ist, eingeräumt.

Dennoch soll an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass auch das Misstrauen gegen getaufte Juden in der christlichen Kirche Tradition hat, nicht erst, seit die Taufe von Heinrich Heine als „Eintrittsbillet in die europäische Kultur“ bezeichnet wurde. Im 15. Jahrhundert wurden in Spanien die Zwangsgetauften, aber auch die mit freiem Willen getauften Juden Marranen genannt, was so viel bedeutet wie Schweine, was auch so viel bedeutet wie „unreinen Blutes“. Um bestimmte Aufgaben übernehmen zu können, wurde von den Bewerbern die Limpieza de sangre verlangt (z.B. noch von Velazquez 1658, um den Auftrag zu erhalten, Kasernen auszumalen). Die reinen Spanier hatten eine Limpieza de sangre bis in die siebte Generation, oder soll ich sagen Ariernachweis?

Luthers Judenschriften sind sicher im historischen Kontext zu sehen. Dazu gehört, dass ich einräume, dass Luther die Erkenntniskritik infolge der Aufklärung fremd war und Juden, die ja im Gegensatz zu Muslimen mit dem TNK, den wir das Alte Testament nennen, das richtige Buch hatten, aber es blind und verstockt lasen, ganz im Sinne der Darstellungen in der mittelalterlichen Kunst. [Abb. 4–6] Ebenso sind seine obsessiven Ängste angesichts einer bevorstehenden Apokalypse zu sehen, wie sie Heiko Oberman schon erarbeitet hat und wie sie Thomas Kaufmann erneut betont. In diesem Sinne ist Luthers Absicht missionarischer Natur und er hofft durch sein unverfälschtes Evangelium etliche für das Christentum zu gewinnen. So wie man sie bis jetzt behandelt habe, wäre er an ihrer Stelle eher eine Sau geworden als ein Christ, so zu lesen in der Schrift von 1523 „Das Jhesus Christus eyn geborner Jude sey.“ Am Ende seines Lebens schreibt er die Texte „Gegen die Juden und ihre Lügen“, „Vom Schem Hamphoras“ und „Über die letzten Worte Davids“ sowie 11 Tage vor seinem Tod „Eine Vermahnung wider die Juden“. Außerordentlich polemische Schriften, in denen er die Verbrennung der Synagogen empfiehlt und jüdische Scharfsinnigkeit der Schriftauslegung in Talmud und Midrasch auf den Konsum von „Judaspisse“ zurückführt. Auch diese Schriften sind missionarisch intendiert, allerdings wechselt die Empfehlung zu freundlicher Behandlung mit der zu „scharfer Barmherzigkeit“. Bezogen auf die getauften Juden scheint mir aber Luthers Brief vom 9. Juli 1530 an Pfarrer Heinrich Gnesius aus Ichtershausen interessant. Es geht um die Taufe eines jüdischen Mädchens:

„Allerdings sieh zu, dass jenes Mädchen den Glauben an Christus nicht vortäuscht, denn diese Art Menschen ... täuscht Außerordentliches vor ... Nicht dass ich bezweifeln würde, dass ein Rest Abrahams übrig sei, der zu Christus gehört, sondern [ich will sagen,] dass Juden bis jetzt auf vielerlei Art ihr Spiel mit unserem Glauben getrieben haben. Ermahne [das Mädchen] also, damit sich die Unglückliche ... nicht selbst hintergeht. Wenn sie aufrichtig gewesen ist, wünsche ich ihr Gnade und Beharrlichkeit, und sage jener in meinem Namen einen Gruß in Christus und meinen Dienst der Liebe.“

Auch hier schon ein Misstrauen auch gegenüber der Judentaufe. Insgesamt sind später die Missionsgesellschaften, die sich mit der Judenmission beschäftigen, eher von einer bedrückenden und vereinnahmenden Freundlichkeit gegenüber den Juden gewesen. So schildert es auch der Reformrabbiner, Philosoph und Ehrenbürger Offenbachs Salomon Formstecher (1808–1889) in seinem Trivialroman Buchenstein und Cohnberg. Grundsätzlich setzt sich in der Theologie die Judenfeindlichkeit bis in die Gegenwart fort. Dabei ist zur Zeit des Nationalsozialismus und vorher die theologische Ausrichtung – liberal-positiv-konservativ-dialektisch/modern – nicht ausschlaggebend für die Einstellung zum Judentum.

Dass Adolf von Harnack in seinem Marcion-Buch von 1928 das AT als abschaffenswert bezeichnet und in seiner Vorlesungsreihe „Das Wesen des Christentums“ das Judentum als Negativfolie benutzt, vor der sich das Christentum abhebt, hindert ihn nicht daran, als liberaler Großbürger den Antisemitismus zu bekämpfen, während solche teils konservativen teils liberalen Theologen wie Adolf Schlatter, Gerhard Kittel, Paul Fiebig, Reinhold Seeberg, Paul Althaus, Walter Künneth und andere das AT schätzen, das Judentum aber deutlich davon trennen. Man dürfe das Judentum des AT nicht trennen vom widerlichen Asphaltjudentum unserer Tage, schreibt Künneth in seiner Antwort auf den Mythos. Juden und Nazis machten gemeinsame Sache in der Bekämpfung des Weihnachtsfestes, schreibt Schlatter 1935 in einem Wort zur Weihnachtszeit, Jesus, der Führer der Menschheit sei asketisch und entbehrungsreich auf einem Esel durch Palästina gezogen so wie Adolf Hitler, der Führer der Deutschen, mit einem Mercedes durch Deutschland, schreibt Paul Fiebig, Autor vieler guter Artikel zum Judentum in RGG und stellvertretender Leiter des Institutum Judaicum Delitzschianum in Leipzig, außerdem aber auch Mitarbeiter am „Entjudungsinstitut.“ Auch er wollte wohl durch Anbiederung sein Institut retten, das Gauleiter Mutschmann aber dennoch schloss.

Paul Althaus verwies in seinem 1931 veröffentlichten Grundriss der Ethik in den Fußnoten auf Hitlers „Mein Kampf“. Der Landesbischof der EKNH Ernst Ludwig Dietrich war promovierter Alttestamentler, Judaist und Orientalist, nach dem Krieg hat er an der 3. Auflage der RGG mitgearbeitet und wertvolle Artikel zum Thema Judentum geschrieben. Er, Parteimitglied seit 1932 und gnadenloser Verfechter des Führerprinzips in der Kirche, hat aber schon früh klar gemacht, dass ihm die Auswüchse nationalsozialistisch infizierter Theologie fremd blieben, wie Hermann Otto Geissler in seiner im nächsten Jahr erscheinenden Dissertationsschrift eindrucksvoll zeigt. So ist er gegen das Eisenacher Institut und lehnt eine Mitarbeit ab. So ist er gegen die Godesberger Erklärung von 1939 , arbeitet im Einigungswerk als entmachteter Landesbischof mit, löst sich von den DC, steht allerdings auch mit weitsichtigen Menschen im Dialog. So empfängt er am 27. Juli 1933 einen Brief des Missionswissenschaftlers und Orientalisten Walter Windfuhr, in dem dieser schreibt: „Im und am Nationalsozialismus hat das evangelische Kirchentum Pleite gemacht ... In dem Augenblick, als die SA durch das Turmportal einzog, um die Kirche zu ‚erobern’, floh Gott hinten aus der Sakristeitür. Nun hat er sich in die Synagoge zurückgezogen als die einzige gottesdienstliche Stätte, wo das Hakenkreuz nicht regiert.“

Dietrich selbst, der in Worms aufwächst, einer Stadt, in der seit dem Mittelalter Juden gelebt haben und in der die erste Frau, Dora Selig, die 1911 Abitur machte, Jüdin war , rettete sozusagen das AT auf Kosten des modernen Judentums wie Künneth auch, er trennt den modernen „Schacherjuden“ vom AT, das durch Luthers Übersetzung ein deutsches Buch geworden sei. Dies führt er auf einer Dorfkirchentagung in Lauterbach aus.

Doch betrachten wir noch ein Zitat aus der BK, eines Mannes, der unverdächtig ist, Juden zu verfolgen und sich auch deutlich von den Gewaltmaßnahmen distanziert:
„Wir sprechen vom ‚ewigen Juden’ und schauen das Bild eines ruhelosen Wanderers, der keine Heimat hat und keinen Frieden findet; und wir schauen das Bild eines hochbegabten Volkes, das Ideen über Ideen hervorbringt, um die Welt damit zu beglücken; aber was es auch beginnt, verwandelt sich in Gift; und was es erntet, ist immer wieder Verachtung und Haß, weil je und dann die betrogene Welt den Betrug merkt und sich auf ihre Weise rächt. ‚Auf ihre Weise’: denn wir wissen wohl, dass es keinen Freibrief gibt, der uns ermächtigte, dem Fluch Gottes mit unserem Haß nachzuhelfen. … ‚Liebet eure Feinde’ läßt keine Ausnahme zu.“ Soweit die Predigt Martin Niemöllers zum Israelsonntag 1935.
Es war wichtig, einen Neuanfang zu suchen und zu gestalten, Röm 11 neu zu lesen und die Botschaft des Apostels ernst zu nehmen, dass Gott sein Volk nicht verworfen hat und dass wir nicht die Wurzel tragen, sondern die Wurzel uns. Denn unsere Verfehlung gegenüber den getauften Gliedern des Leibes Christi darf nicht isoliert werden von unserem Versagen gegenüber unseren älteren Geschwistern im Glauben.

Insofern gebührt unser Dank noch einmal dem Theologischen Ausschuss der Siebten Kirchensynode der EKHN und vor allem der treibenden Kraft in dieser Frage, Bettina Kratz, die dafür mit der Niemöllermedaille ausgezeichnet wurde.
In dieser Stunde des Gedenkens, die wir begehen in der Nachbarschaft zum Buß- und Bettag und vor Beginn eines neuen Anfangs, eines neuen Kirchenjahres, wollen wir im stillen Gedenken Einkehr halten und uns besinnen. Deshalb haben wir auch den Rahmen einer bescheidenen Veranstaltung gewählt. Und so möchte ich mit der Mahnung schließen, die Lehren aus der Vergangenheit nicht zu vergessen, nie wieder den Weg unkritischer Anpassung zu gehen und nie wieder zur Sicherung des eigenen Besitzstandes in einen unpolitischen Rückzug zu verfallen. Die Schwachen brauchen uns!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vortrag des Präses der Synode vor der 4. Tagung der Elften Kirchensynode der EKHN am 25.11.2011
Abb. 1–3 aus Eberhard Röhm und Jörg Thierfelder, Juden – Christen – Deutsche, Stuttgart 1992, Bd. II/1.
Abb. 5+6 aus Heinz Schreckenberg: Die Juden in der Kunst Europas. Ein historischer Bildatlas.
Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht; Freiburg im Breisgau: Herder 1996.
Abb. 4: HGVorndran/SchalomNet

DC = Deutsche Christen; BK = Bekennende Kirche.

Vgl. Hermann Otto Geißler, Ernst Ludwig Dietrich (1897–1974), Landesbischof von Nassau-Hessen 1934–1935/1945. Ein liberaler Theologe zwischen Zustimmung und Widerspruch (Diss. Johann Wolfgang Goethe-Univ. Frankfurt a. M., FB Ev. Theol. 2009/10, Manuskript), 302 u. 325.

Eberhard Röhm und Jörg Thierfelder, Juden – Christen – Deutsche, Stuttgart 1990ff, Bd. I, 190.

Zu Katharina Staritz vgl. besonders Röhm/Thierfelder IV/1, 35ff.

Martin Hofmann u. a. (Hrsg.): Dokumentation zum Kirchenkampf in Hessen und Nassau. bearbeitet und herausgegeben im Auftrag der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Darmstadt 1989 (im Folgenden: KKD), Bd. 8, 173. Unterschrieben ist diese Bekanntmachung von Klotsche (Sachsen), Kipper (NH), Dr. Kinder (Schleswig-Holstein), Dr. Volk i.V. (Thüringen), Schultz (Mecklenburg), Wilkendorf (Anhalt), Sievers (Lübeck).

Vgl. Abb. auf S. 304 in Röhm/Thierfelder II/1.

Vgl. Oliver Arnhold, "Entjudung" - Kirche im Abgrund. Die Thüringer Kirchenbewegung Deutsche Christen 1928-1939 und das "Institut zur Erforschung und Beseitigung des jüdischen Einflusses auf das deutsche kirchliche Leben" 1939-1945 (SKI 25/1 und 25/2), Berlin 2010, 591.

Ebenda, 491, wird diese Bezeichnung analog zum juristischen Leiter der Ev. Kirche der APU, Dr. Friedrich Werner, gebraucht.

Georg Denzler und Volker Fabricius, Die Kirchen im Dritten Reich. Christen und Nazis Hand in Hand?, Frankfurt 1984, Bd. 2, 38.

Vgl. Arnhold, 808f.

Vgl. Manfred Gailus, Kirchliche Amtshilfe, Göttingen 2008.

Vgl. Röhm/Thiefelder, II/1, 23f u. 31.

Arnhold, 387.

Zitiert nach: Karl Herbert, Durch Höhen und Tiefen, Frankfurt 1997, 116f.

Vgl. Arnhold, 395.

Geissler, Dietrich, MS, 56: „Das Verhältnis Dietrichs zu den DC war zwiespältig. Einerseits bejahte er das Ziel der DC, die Bewegung, die vom Nationalsozialismus ausging, in die Kirche hineinzutragen, und hoffte, dass sie dort eine tief greifende Veränderung bewirken werde, andererseits schloss er sich der Bewegung der DC nie nominell an.“ Vgl. aber Karl Herbert, Durch Höhen und Tiefen, 67: „Dietrich war Parteimitglied und gehörte den DC an; auf zwei Unterschriftslisten der DC-Fraktion des Landeskirchentags hat er für beides unterzeichnet.“ Durch ein persönliches Gespräch mit Hermann Otto Geissler habe ich erfahren, dass sich die beiden Autoren über diesen Streitpunkt nicht einigen konnten. Ich denke, dass die Dokumentation der Zugehörigkeit zu einer kirchenpolitischen Fraktion durch Unterschrift nicht zwingend die nominelle Mitgliedschaft einschließt.

Vgl. Arnhold, 394f.

Ebenda, 402.

Vgl. Herbert, 125f.

Ebenda, 403.

Vgl. ebenda, 405ff.

Friedrich Schiller, Die Braut von Messina, in: Werke in 3 Bänden, hg. v. Fricke/Göpfert, Bd.3, 530.

Vgl. Arnhold, 411f.

So Georg Bertram, vgl. Arnhold, 746.

Vgl. Arnhold, 682ff.

Vgl. Ulrich Oelschläger, Judentum und evangelische Theologie 1909-1965 (Judentum und Christentum 17), Stuttgart 2005, 12.

Wolfgang Gerlach, Als die Zeugen schwiegen. Bekennende Kirche und Juden (SKI 10), Berlin 1987. Insofern sind auch die Veröffentlichungen von Karl Dienst (vgl. v.a. dens., „Zerstörte“ oder „wahre“ Kirche: eine geistliche oder kirchenpolitische Entscheidung? [Theion 20], Frankfurt 2007) zu verstehen, der die Deutungshoheit der ehemaligen Mitglieder der BK ebenso kritisiert, wie es auch E.L. Dietrich getan hat. Vgl. Geissler, Dietrich (MS), 2.

Vgl. Röhm/Thierfelder, I, 230.

Vgl. Manfred Gailus, Mir aber zerriss es das Herz, Göttingen 2010.

KKD Bd. 8, 173f.

Vgl. Simon Wiesenthal, Segel der Hoffnung. Christoph Columbus auf der Suche nach dem gelobten Land, Berlin, 2. Auflage 1992.

Vgl. Heiko A. Oberman, Luther. Mensch zwischen Gott und Teufel, Berlin 1982; Thomas Kaufmann, „Luthers Judenschriften“. Ein Beitrag zu ihrer historischen Kontextualisierung, Tübingen 2011.

Peter von der Osten Sacken, Luther und die Juden, Stuttgart 2002, 115f.

Diese Informationen sind nachlesbar bei Oelschläger, 45ff, und Arnhold, 797.

Vgl. Geissler, 333.

Vgl. ebenda, 305.

Ebenda, 85.

Vgl. Burkard Keilmann (Hg.), 475 Jahre Rudi-Stephan-Gymnasium, FS, Worms 2002, 195.198.

Vgl. Geissler, 117f.

Martin Niemöller, Dahlemer Predigten, Kritische Ausgabe, hg. v. Michael Heymel, Gütersloh 2011, 357.

 

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