Redaktion: Hans-Georg Vorndran
BlickPunkt.e Nr. 2 / April 2016
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Schritte auf dem Weg zu Gerechtigkeit und Frieden in Israel und Palästina Beschluss 2. Sie erinnert zugleich an die völkerrechtlich verbindliche Beschlusslage, der zufolge ein in Sicherheit lebender Staat Israel und ein palästinensischer Staat in Frieden und Sicherheit nebeneinander bestehen sollen („Zwei-Staaten-Lösung“). Hierfür ist die Anerkennung auch der palästinensischen Eigenstaatlichkeit notwendig, die einen nachhaltig wirkenden Friedensprozess vorantreiben kann. 3. Die Evangelische Kirche im Rheinland fordert die Konfliktparteien auf, die Suche nach einer politischen Lösung auf dieser Grundlage zu intensivieren. 4. Sie wird in Gesprächen für notwendige Schritte in Richtung auf eine völkerrechtliche Anerkennung der palästinensischen Eigenstaatlichkeit durch die Bundesrepublik Deutschland eintreten. Am 14. 1. 2016 mit großer Mehrheit von den 211 Landessynodalen (bei sechs Gegenstimmen und acht Enthaltungen) beschlossen.
Begründung Im rheinischen „Synodalbeschluss zur Erneuerung des Verhältnisses von Christen und Juden“ von 1980 wird die „Errichtung“ und 2005 wurde von der Synode ausdrücklich ergänzt, auch die „fortdauernde Existenz“ des Staates Israel als „Zeichen der Treue Gottes gegenüber seinem Volk“ verstanden und gedeutet (vgl. hierzu vor allem auch: Evangelische Kirche im Rheinland, Den rheinischen Synodalbeschluss zum Verhältnis von Christen und Juden weiterdenken, Düsseldorf 2008; EKiR, Diskussionsimpuls zur Lage in Israel/Palästina, Düsseldorf 2011). Damit wird weder der säkulare Staat Israel religiös überhöht, noch werden Gebietsansprüche oder Grenzen legitimiert. Wohl aber wird nach der versuchten Vernichtung des jüdischen Volkes in der Shoa die Existenz Israels als Grund zur Mitfreude am Überleben des von Gott erwählten Volkes benannt, der es bewahrt hat und bis heute bewahrt (vgl. zuletzt auch Evangelische Kirche in Deutschland, Gelobtes Land?, Hannover 2012, 105ff). In allen Zusammenhängen wird die Evangelische Kirche im Rheinland auch weiterhin konsequent gegen jede Form von Antisemitismus und Israel-Feindschaft in unserer Gesellschaft einstehen. zu 2. Die Evangelische Kirche im Rheinland ist davon überzeugt, dass die Differenzierung zwischen israelischem und palästinensischem Staatsgebiet nicht zuletzt auch für Israels Zukunft als „jüdischer Staat“ (d.h. als Demokratie mit einer jüdischen Mehrheit und mit Schutz von Minderheiten) unerlässlich ist. zu 4. Die Evangelische Kirche im Rheinland sieht sich mit ihrem Anliegen, in der Bundesrepublik Deutschland notwendige Schritte auf dem Weg zur Anerkennung palästinensischer Eigenstaatlichkeit voranzutreiben, im Einklang mit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2014 zur Anerkennung der palästinensischen Eigenstaatlichkeit (2014/2964(RSP)), in der auch das EU Parlament „seine nachdrückliche Unterstützung“ bekräftigt für eine „Zwei-Staaten-Lösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten, bei der ein in Sicherheit lebender Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger palästinensischer Staat auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts und der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts in Frieden und Sicherheit nebeneinander bestehen.“ Text mit Aussprache hier
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