Redaktion: Hans-Georg Vorndran

BlickPunkt.e Nr. 5 / Oktober 2016

 

Volker Leppin
Selbstkritik muss Folgen haben
Zum Streit um die EKD-Kundgebung „Martin Luther und die Juden“

In der Juli-Ausgabe kritisierte die Berliner Kirchenhistorikerin Dorothea Wendebourg heftig die Sicht der  EKD-Synodalen auf „Martin Luther und die Juden“ von 2015. Ihr widerspricht ihr Tübinger Kollege Volker Leppin. Er wirft ihr „holzschnittartiges Denken“ vor und dass sie die Lerngeschichte des jüdisch-christlichen Dialogs nicht begriffen habe.

Man staunt, was im Protestantismus vor dem Reformationsjubiläum so alles möglich ist: Eine  EKD-Kundgebung ruft zum Bedenken und zur kritischen Reflexion des eigenen Erbes auf - und eine angesehene Kirchenhistorikerin reagiert hierauf vehement abweisend (Dorothea Wendebourg in zeitzeichen 7/2016). Gegenstand des Streits ist die Kundgebung der  EKD-Synode „Martin Luther und die Juden“, ein Text von bemerkenswerter theologischer Abgewogenheit und Sensibilität. In den Untiefen eines heiklen Feldes verzichten die Autorinnen und Autoren auf plakative Schwarz-Weiß-Zeichnungen, auch auf einseitige Antworten. Eher bieten sie Problemanzeigen und Anstöße zum Nachdenken.

Wo diese allerdings in das Räderwerk eingespielter Luther-Apologetik fallen, kann es ihnen nicht gut gehen. Wendebourg zeigt gerade in ihrer scharfen Reaktion eindrucksvoll, wie jenes holzschnittartige Denken aussieht, das die  EKD vermeiden wollte.

So wird Wendebourgs Text selbst vielfach fragwürdig: Kann man tatsächlich, wie sie es suggeriert, die antijüdischen Ausfälle des späten Luther von seinen Grundeinsichten trennen? Wäre es nicht angemessener, der gut lutherischen Formel zu folgen, die da sagt, Unterscheiden sei etwas anderes als Trennen? Und kann man tatsächlich, Wendebourgs Argumentation folgend, Luthers Insistieren auf dem Bekenntnis zu Christus als dem Messias gegenüber dem Judentum von der Rechtfertigungslehre und ihren hermeneutischen Grundeinsichten lösen?

Ginge man so vor, geriete manches in der Theologie durcheinander. Luthers Mahnung, ein Apostel müsse „Christum treyben“, steht im Kontext seiner scharfen Kritik am Jakobusbrief, dieser treibe „zu dem gesetz vnd seynen wercken“. Beides, Christus und die Rechtfertigungslehre, gehören untrennbar zusammen - man staunt darüber, dass man diese Banalität kurz vor 2017 noch ausdrücklich benennen muss.

Dabei hat Wendebourg unzweifelhaft Recht, dass die Argumentation in Luthers berühmter Schrift „Dass Jesus Christus ein geborner Jude sei“ von 1523 sich auf den Nachweis konzentriert, dass die Messiaserwartung der Juden einem Missverständnis aufsitze, wenn sie nicht sehe, dass der verheißene Messias von Beginn an Jesus Christus ist. Es wäre ja auch etwas überraschend, wenn Luther hier den Bogen weiter gespannt hätte, denn ihm geht es bekanntlich in dieser Schrift zunächst gar nicht um die Frage der Judenmission, sondern um die Auseinandersetzung mit dem Vorwurf, es sei eine Häresie zu behaupten, „das Christus Abrahams samen sey“. Diese Konstellation führt Luther dazu, anhand mehrerer alttestamentlicher Stellen zu zeigen, dass im Alten Testament „Christus verheissen“ ist.

Eben hierauf zielt die EKD-Kundgebung, wenn sie zu einem kritischen Bedenken des Schemas von Verheißung und Erfüllung aufruft. Die Pointe dabei ist nun allerdings, dass ein Aufruf zum kritischen Bedenken dieses Zusammenhangs gerade nicht, wie Wendebourg glauben machen will, bedeutet, man wolle „aufhören, das Alte Testament auf das Neue und damit auf Jesus Christus und die Kirche hingeordnet zu sehen“.

In einem Sammelband des Theologischen Arbeitskreises Pfullingen, der durch einen Beitrag von Notger Slenczka darin intensiv diskutiert wurde, sind mehrere interessante Herangehensweisen christlicher Theologie an das Alte Testament ausgeführt worden, die sich eben gerade nicht auf dieses simple Schema reduzieren lassen. Die EKD stößt an, über solche Möglichkeiten weiter nachzudenken - und lässt sich hoffentlich durch die heftige, das erreichte theologische Niveau der Debatten aber deutlich unterschreitende Kritik Wendebourgs hierin nicht ausbremsen.

Ja, hier muss nachgedacht werden! Und: Nein, man muss deswegen gerade nicht auf das Alte Testament verzichten! Man muss sich aber dem stellen, dass Luther, dem Humanisten Faber Stapulensis folgend, schon seine frühesten exegetischen Bemühungen in der ersten Psalmenvorlesung ausdrücklich gegen die rabbinische Auslegung gerichtet hat, und diese Entgegensetzung nach den hermeneutischen Maßstäben christlicher Theologie im 21. Jahrhundert hinterfragen.

Freilich ist damit noch nicht der eigentliche Punkt erreicht, oder, wie Wendebourg sagen würde: „[d]er letztlich springende Punkt“. Das seien für Luthers Haltung zum Judentum nicht seine rechtfertigungstheologischen Grundunterscheidungen, sondern „der Gegensatz in der Einschätzung Jesu Christi“. Selbst wenn man dies so sieht: Sollte man deswegen darauf verzichten, Luthers rechtfertigungstheologische Perspektive auf das Judentum kritisch zu reflektieren? Nicht mehr als eine solche unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eigentlich übliche Haltung fordert ja die EKD-Kundgebung. Um dies zu verweigern, müsste man schon zeigen, dass Luthers Stellung zum Judentum sich gänzlich unabhängig von der Rechtfertigungstheologie entwickelt hat.

Das freilich fiele schwer. Denn es ist offenkundig, dass für Luthers Stellung zum Judentum von früh an nicht nur die Frage nach dem Messiasbekenntnis eine Rolle spielte. Schon in den Dictata super Psalterium verband er die Auslegung von Psalm 32 mit Römer 4,6f und erklärte: „Er redet hier nämlich gemäß dem Apostel Röm 4 gegen alle die, die wollen, dass ihre Sünden durch ihre Werke und Verdienste vergeben werden und die durch ihre Werke gerechtfertigt werden wollen. (.) Solche sind die Juden, solche sind die Häretiker, solche sind alle die Abergläubischen im Einzelnen, die unter Vernachlässigung des Gehorsams und des Glaubens ihre eigene Gerechtigkeit errichten“. Und zu Psalm 58 erläuterte er: „Dieses Urteil bedeutet sich selbst zu verurteilen und auf keine Weise zu rechtfertigen. Und das ist der Anfang der Gerechtigkeit, worin die Juden bis heute irren.“

Nun kann man lange darüber sinnieren, ob man es hier schon mit dem Luther der Rechtfertigungslehre zu tun hat oder nicht. Entscheidend ist für den vorliegenden Zusammenhang, dass Luther dergleichen Überlegungen schon früh entwickelte - und sie nicht zu denen gehören, die er später hinter sich ließ. Im Jahre 1516 brachte er sie auch auf die Kanzel: „Juden sind es, die danach trachten, durch ihre Werke gerechtfertigt zu werden. Daher wollen sie nicht hören, dass Christus ihre Gerechtigkeit ist.“

Von dem Gedanken ließ Luther auch nicht, als er seine Theologie weiter entwickelt hatte: In der Auslegung des Magnifikats von 1521 warf er den Juden vor, das Gesetz nicht im theologischen Gebrauch, zum Aufweis ihrer Sünden verwandt zu haben, sondern sich vorgenommen zu haben, „das gesetz durch sich selb zurfullen“. Der Göttinger Kirchenhistoriker Thomas Kaufmann hat zu Recht auf den engen Zusammenhang dieser Passage mit der oben erwähnten Schrift „Dass Jessus Christus ein geborner Jude sei“ hingewiesen, die einen anderen Akzent setzt. Die Probleme für die heutige Theologie wird man dadurch nicht los, dass man beides gegeneinander ausspielt und sich die Passagen bewahrt, die dem eigenen Lutherbild entsprechen.

Enge Verbindung

Dass sich die rechtfertigungstheologische Ablehnung des Judentums durch Luthers Werk zieht - und zugleich mit seiner Kritik an der päpstlichen Kirche aufs engste verbunden ist, zeigt noch die späte Schrift „Von den Juden und ihren Lügen“ von 1543: „Unser Apostel, Sanct Paulus, hat recht von jnen gesagt, das ‚sie umb Gott eivern, aber mit unverstand etc.’ Sie wollen Gottes Volck sein mit jrem thun, wercken und eusserlichem wesen, Und nicht aus lauter Gnaden und Barmhertzigkeit, wie doch alle Propheten und die rechten kinder Jsrael haben thun muessen, wie gesagt, Darumb ist da kein rat noch huelffe. Gleich aller dinge wie unser Papisten, Bisschove, Moenche und Pfaffen sampt jrem anhang, wollen mit gewalt Gottes Volck und Kirche sein.“ Diese Aussage steht nun schon in einem Zusammenhang, über dessen Ablehnung es nicht den geringsten Dissens gibt.

Der Dissens aber bezieht sich offenbar auf die Frage, ob solche im gesamten Werk zu beobachtende enge Verbindung zwischen Luthers judenfeindlichen Aussagen und seiner Rechtfertigungslehre Anlass zu weiterer kritischer Rückfrage sein sollten oder nicht. Selbst Wendebourg gesteht zu, „gleichwohl“ sei die „Rechtfertigungslehre“ in dieser Frage „von großer Bedeutung“ - nur eben, die selbstkritische Konsequenz, zu der die EKD behutsam mahnt, will sie sich energisch nicht zu eigen machen.

Die Sorge, die sie hierbei leitet, artikuliert sie in ihrem Beitrag, und man kann verstehen, dass diese Option nicht zu wünschen ist: Man könnte vielleicht zu der Folgerung kommen, dass die Rechtfertigungslehre „allein im Glauben allein aus Gnade“ obsolet sei. Solch extreme Schlüsse wird man freilich nicht ziehen, wenn man sich auf das Reflexionsniveau der  EKD-Kundgebung einlässt: Dann ist nämlich in erster Linie zu fragen, ob die Entgegensetzung von Werken und Gnade, wie Luther sie in seiner Außensicht dem Judentum zuschreibt, dessen wohl verstandene Selbstsicht trifft. Hierüber wird man nicht ohne eine genaue Wahrnehmung der Deutung des jüdischen Gesetzesverständnisses im Rahmen der „New Perspective on Paul“ hinweggehen können, wonach die Einhaltung der Gesetze gerade nicht Grundlage des Heilserwerbs ist, sondern ein Mittel, im von Gott aus Gnade gegebenen Bund zu bleiben.

Dass auch diese Lehre eine andere ist als die lutherische, steht außer Frage - aber in Frage steht, ob man aus lutherischer oder allgemein evangelischer Sicht gezwungen ist, mit Wendebourg die von niemandem bestrittenen religiösen Unterschiede zu einem „Gegensatz religiöser Überzeugungen, der auszuhalten ist“, zu stilisieren. Sind wir nun so weit in der Debatte geraten beziehungsweise zurückgefallen, dass aufs Neue ein Gegensatz zwischen den Geschwisterreligionen Judentum und Christentum konstruiert werden muss? Hier geht es nicht nur um Luther-Exegese, sondern auch um die Frage, ob Kirche und Theologie den jüdisch-christlichen Dialog als eine gemeinsame Lerngeschichte anerkennen, die neue hermeneutische Perspektiven eröffnet hat, oder nicht.

Die Suche, auf die Kirche und Theologie sich aus Gründen des Glaubens und der wissenschaftlichen Redlichkeit begeben haben und doch wohl auch weiter begeben müssen, hat eine andere Richtung als die von Wendebourg vorgeschlagene Betonung des Gegensatzes. Sie ist geleitet von Römer 11,1: „Hat denn Gott sein Volk verstoßen? Das sei ferne!“ Damit ist nicht schon eine umfassende Antwort vorgegeben, aber eben doch ein Auftrag nachzudenken. Hierzu gehört, alte Vorurteile abzustreifen, auch wenn sie von Luther propagiert worden sind - und sorgfältig den inneren Zusammenhang des Bestrittenen mit dem zu überprüfen, was gleichwohl von Luther bleiben soll.

Und es bleibt ja die Hauptsache: Die Rechtfertigungslehre ist in ihrem Kern nicht davon betroffen, wenn wir feststellen, dass Luther das Judentum falsch wahrgenommen hat. Sie ist auch nicht davon betroffen, wenn wir unser Bibelverständnis von den Einsichten moderner Exegese in komplexere Zusammenhänge zwischen Altem und Neuem Testament als dem von Verheißung und Erfüllung leiten lassen. Und sie ist auch davon nicht betroffen, dass es möglich ist, auch in anderen Verständnissen des Heils als dem lutherischen das Vertrauen auf die Gnade Gottes zu entdecken. Hier hat die EKD einen wichtigen Prozess des Bedenkens und des Kritik angestoßen. Sich dem zu verweigern, wäre nicht nur unwissenschaftlich. Es wäre auch unprotestantisch.

zeitzeichen 8/2016

Vgl. auch den Beitrag von Felipe Blanco Wißmann in BlickPunkt.e 4/2016

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