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Der Grundartikel verpflichtet Am Grundartikel orientiert sich die Verkündigung und das Handeln der EKHN. Bei der Ordination der Pfarrerinnen und Pfarrer und bei der Konstitution aller kirchenleitenden Gremien wie Kirchenvorständen und Synoden wird an diese Verpflichtung erinnert. Auch das Bekenntnis zu den jüdischen Wurzeln des Glaubens fordert die praktische Umsetzung in allen Bereichen kirchlichen Lebens. Dazu einige Bausteine Angemessener Umgang mit dem Alten Testament und dem Judesein Jesu im
Kindergottesdienst Auseinandersetzung mit der Geschichte von Kirchengemeinden zur NS-Zeit;
auch mit dem Leidensweg getaufter Jüdinnen und Juden. Noch können
Zeitzeugen Gesprächspartner/innen sein. Thematisierung des Verhältnisses von Kirche und Israel in der kirchlichen
Ausbildung, im Ordinationsgespräch, bei Visitationen, auf Dekanatskonferenzen
und -synoden Durchführung von Lerneinheiten über das Judentum als lebendige
Mutter- und Schwesterreligion des christlichen Glaubens in Konfirmanden-
und Religionsunterricht Begegnungen mit Jüdinnen und Juden und Exkursionen an jüdische
Orte in der kirchlichen Bildungsarbeit Befreiung der Gottesdienste von antijüdischen Stereotypen und von
Abwertungen jüdischen Glaubens Mitwirkungan der Gestaltung öffentlicher Gedenktage, z.B.27. Januar,
9. November Kontakte zwischen christlichen und jüdischen Gemeinden unter Beachtung
der besonderen Situation jüdischer Gemeinden heute Erläuterung von traditionell antijüdisch verstandenen Bibeltexten
Bewusstes Feiern des Israelsonntags (10. Sonntag nach Trinitatis) Widerspruch gegen jede Form von Judenverachtung Gemeinsames Wirken jüdischer und christlicher Menschen für Frieden, Gerechtigkeit und Menschenwürde |
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