Der Grundartikel verpflichtet

Am Grundartikel orientiert sich die Verkündigung und das Handeln der EKHN. Bei der Ordination der Pfarrerinnen und Pfarrer und bei der Konstitution aller kirchenleitenden Gremien wie Kirchenvorständen und Synoden wird an diese Verpflichtung erinnert. Auch das Bekenntnis zu den jüdischen Wurzeln des Glaubens fordert die praktische Umsetzung in allen Bereichen kirchlichen Lebens. Dazu einige

Bausteine

Angemessener Umgang mit dem Alten Testament und dem Judesein Jesu im Kindergottesdienst

Auseinandersetzung mit der Geschichte von Kirchengemeinden zur NS-Zeit; auch mit dem Leidensweg getaufter Jüdinnen und Juden. Noch können Zeitzeugen Gesprächspartner/innen sein.

Thematisierung des Verhältnisses von Kirche und Israel in der kirchlichen Ausbildung, im Ordinationsgespräch, bei Visitationen, auf Dekanatskonferenzen und -synoden

Durchführung von Lerneinheiten über das Judentum als lebendige Mutter- und Schwesterreligion des christlichen Glaubens in Konfirmanden- und Religionsunterricht

Begegnungen mit Jüdinnen und Juden und Exkursionen an jüdische Orte in der kirchlichen Bildungsarbeit

Befreiung der Gottesdienste von antijüdischen Stereotypen und von Abwertungen jüdischen Glaubens

Mitwirkungan der Gestaltung öffentlicher Gedenktage, z.B.27. Januar, 9. November

Kontakte zwischen christlichen und jüdischen Gemeinden unter Beachtung der besonderen Situation jüdischer Gemeinden heute

Erläuterung von traditionell antijüdisch verstandenen Bibeltexten

Bewusstes Feiern des Israelsonntags (10. Sonntag nach Trinitatis)

Widerspruch gegen jede Form von Judenverachtung

Gemeinsames Wirken jüdischer und christlicher Menschen für Frieden, Gerechtigkeit und Menschenwürde

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