Wie sich Museen Kunst aus jüdischem Besitz aneigneten

Städte als skrupellose Profiteure der Vertreibungs- und Vernichtungspolitik des NS-Staates am Beispiel Frankfurt am Main

von Monica Kingreen

Die Politik der Vertreibung und Vernichtung von Juden in der NS-Diktatur machten sich die Städte zu Nutzen, auch um möglichst günstig an die Kunst- und Wertgegenstände der Opfer zu kommen, die flugs als "nationales deutsches Volksvermögen" definiert wurden. Bei einem Forschungskolloquium des Fritz-Bauer-Instituts in Frankfurt am Main stellte die Wissenschaftlerin Monica Kingreen ihre neuen Forschungsergebnisse über die aktive Beteiligung Frankfurter Museumsfachleute bei der Aneignung von "jüdischem Kulturgut" aus dem Besitz verfolgter, geflohener und deportierter Juden in den Jahren ab 1938 vor. Wir dokumentieren Monica Kingreens Vortrag in einer von der Autorin gekürzten und zusammengestellten Form.

Mit der Herrschaft des Nationalsozialismus", so schrieb 1966 der seit 1938 bis zu seinem Tode 1972 amtierende Direktor des renommierten Frankfurter Museums Städel, Dr. Ernst Holzinger, sei im Jahre 1933 "das Verhängnis übers Städel gekommen", und im Jahre 1937 "der nationalsozialistische Bildersturm" hereingebrochen . . . In keinem anderen deutschen Museum ist dabei so radikal gehaust worden." Holzinger nimmt hier ausschließlich die Rolle des Städels als Opfer der nationalsozialistischen "Aktion entartete Kunst" in den Blick, über seine eigene aktive Beteiligung und die anderer Frankfurter Museumsleiter bei der Aneignung des Kunstbesitzes jüdischer Familien während der NS-Zeit schweigt er - aus gutem Grunde. (. . .)

1938 konnte die Stadt Frankfurt, begünstigt durch die antijüdischen Exzesse während der "Kristallnacht", zwei bedeutende Kunstsammlungen mitsamt der Palais von Carl von Weinberg, dem Gründer der Firma Cassella, und des 95-jährigen Freiherrn Maximilian von Rothschild in Niederrad, beziehungsweise der Bockenheimer Landstraße, als "freiwillige" Verkäufe unter Druck und zu einem Spottpreis in ihren Besitz bringen. Die bedeutende Kunstsammlung Carl von Weinbergs, der auch wichtiger Mäzen des Frankfurter Städels gewesen war, sollte - so der Frankfurter Oberbürgermeister Krebs - als Ganzes gekauft werden, denn "die für den Erwerb in Frage kommenden 721 Kunstwerke und Gegenstände sind mit einem Wert von über 1 000 000 RM geschätzt (wurde aus dem Entwurf gestrichen, mk). Sie können zum Preis von 750 000 RM erworben werden. Auch dieser Preis ist angemessen und vertretbar."

Nach der "Kristallnacht" "kaufte" die Stadt von Goldschmidt-Rothschild am 11. November 1938 seine 1400 Gegenstände umfassende Kunstsammlung "von Museumsrang" völlig unter Wert ab. Wenige Monate später eröffnete man im nun städtischen Palais Goldschmidt-Rothschild die Abteilung II des Städtischen Museums für Kunsthandwerk. Die politisch erwünschte und durch die Vorgänge der "Kristallnacht" forcierte Auswanderung der Juden hatte ein neues Problem mit sich gebracht: Man wollte sie zwar zur Auswanderung zwingen, ihren wertvollen Kunstbesitz aber konfiszieren. "Schutz des deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung" nannte man dies. Reichsweit wurde am 15. Mai 1939 der Einsatz von "Spezialsachverständigen in Kunstfragen" festgelegt. Für Frankfurt waren dies Dr. Alfred Wolters, Direktor der Städtischen Galerie, zuständig "für Kunst- und Museumsgut", der Kunsthändler Wilhelm Ettle, Römerberg 11, "für Kunstgut", der Direktor der Universitätsbibliothek, Prof. Dr. Oehler, "für Bibliotheksgut", Dr. Hans Bergmann, Mitinhaber der Universitätsbuchhandlung Blazek & Bergmann, "für das Schriftgut lebender Autoren". Sie hatten ihre Kenntnisse über "die in jüdischem Besitz befindlichen Gegenstände" durch zusätzliche "Erkundung in Fachkreisen" noch zu "vervollständigen" und auf der Basis der zwangsweise aufgestellten 5800 Verzeichnisse des Vermögens von Juden in Frankfurt "die gesammelten Kenntnisse nach Personen geordnet mitzuteilen". Als Profiteure der so "geretteten" Kunst- und Kulturwerke kamen Museen, Bibliotheken, Archive und der Kunsthandel in Betracht.

Geraubte Antiquitäten
Die Zwangsabgabe der Schmuck- und Edelmetallwaren gegen einige Pfennige Materialwert im Frühjahr 1939 für Juden im ganzen Reich führte bei zwei Frankfurter Museen zu Initiativen, sich aus dem Fundus dieses enteigneten "Angebots" frisch geraubter Antiquitäten und kunstgewerblicher Gegenstände zu bedienen. Bis Mitte Mai 1939 hatte die Städtische Pfandleihanstalt Frankfurt nur aus dem Stadtgebiet bereits rund 10 000 "Ablieferungen" zu verzeichnen und rechnete mit mehr als 1 Million Reichsmark an Gesamtausgaben. 8000 Kilogramm silberne Gegenstände hatte die städtische Einrichtung zu dieser Zeit bereits an Schmuckwaren- und Uhrenhändler sowie Gold- und Silberschmiede abgegeben. Diese legten im November 1939 Wert darauf, weitere Silbersachen "gerade jetzt (kurz vor Weihnachten) zu erwerben", berichtete die städtische Darlehensanstalt unter dem Punkt "Judenware".

Gleich mit Beginn der Zwangsabgaben der Juden von Gold-, Silber- und Schmuckwaren, die eingeschmolzen werden sollten, intervenierte der Direktor des Frankfurter Stadtgeschichtlichen Museums, Graf Solms zu Laubach, beim Oberbürgermeister, da die "große Gefahr" bestehe, dass "kulturell bedeutsame kunstgewerbliche Erzeugnisse unerwünschter Zerstreuung oder gar der Verschrottung anheimfallen" würden. Diese wollte Ernstotto Graf Solms zu Laubach für die Museen, und so wurde er vom Oberbürgermeister ermächtigt, "geeignete Sicherstellungsmaßnahmen zu ergreifen". Da der Pfennigwert für die Gegenstände bei der Städtischen Pfandleihanstalt direkt in bar zu zahlen war, wurde ein städtischer Sonderfonds von 25 000 RM zum "Ankauf jüdischen Silbers" eingerichtet, der später von den Museen, sonstigen Dienststellen und Einzelpersonen, die die Sachen in ihren Besitz nehmen würden, abgelöst werden sollte. Man erwartet auch "die Möglichkeit einer Ergänzung des Frankfurter Ratssilbers". Bei dem so reichlich vorgefundenen Angebot an "jüdischem Silber" wurde der Fonds in den folgenden Wochen um weitere 20 000 RM erhöht. Im September 1939 konnte das Kulturamt mitteilen, dass es "bis heute Formsilber und Bestecksilber im Werte von insgesamt 32 826 RM 35 RPf übernommen" habe, das im Museum für Kunsthandwerk aufbewahrt werde.

Im November 1939, ein Jahr nach "der Stürmung" des Museums Jüdischer Altertümer in der Fahrgasse und dessen Plünderung, schwelte der Streit zwischen der Stadt und der Gestapo um das geraubte Eigentum noch immer. Auf Initiative von Graf Solms zu Laubach waren während des Pogroms zwei Möbelwagen voller Gegenstände und Bücher aus dem Museum und dem Gemeindehaus der Israelitischen Gemeinde in das Leinwandhaus und die Gesamtverwaltung der Frankfurter Bibliotheken gebracht worden. Wenige Tage danach beschlagnahmte die Gestapo nun ihrerseits bei der Stadt diese städtischerseits "sichergestellten" Gegenstände. Nachdem der Frankfurter Oberbürgermeister Krebs im Jahr 1939 auf vielerlei Wegen versucht hatte, den Besitz aus dem Museum Jüdischer Altertümer und den Synagogen wieder in die Hände der Stadt zu bringen, zeichnete sich in der Auseinandersetzung mit der Gestapo eine Lösung ab. Die Gestapo brachte das Raubgut zur Pfandleihanstalt, wo Graf Solms zu Laubach und Prof. Walter Mannowsky, seit 1938 Direktor des Museums für Kunsthandwerk, "jüdische Kultgegenstände" für 8000 RM kauften, bei den Materialpreisen der "Ankaufstelle" fast 300 Kilogramm Silber.

"Aus den jüdischen Altertümern", gelagert in der Frankfurter Anna-Schule, welche sowohl aus dem Jüdischen Museum als auch aus den Frankfurter Synagogen stammten, konnte die Stadt dann sogar kostenfrei "die Stücke für sich aussondern, die zur Ergänzung ihrer Sammlungen erforderlich sind". Des Weiteren konnte sie von den beschlagnahmten Sachen, die die Gestapo an den Kunsthändler Wilhelm Henrich gegeben hatte, weitere wertvolle Stücke zu erwerben. Eine Aufstockung des Sonderkontos der Stadt auf insgesamt 50 000 RM ermöglichte den beiden Museumsdirektoren "Silber-Ankäufe aus der Juden-Aktion" im Wert von 14 285,50 RM. Am 1. Februar 1940 teilte das Kulturamt dem Oberbürgermeister mit, der "Ankauf jüdischen Silbers" für insgesamt mehr als 47 000 RM sei beendet. (. . .)

Gerade zu einer Zeit, als die inländischen Quellen zur Erschließung "jüdischen Besitzes" allmählich erschöpft waren, ergaben sich nach der Besetzung Frankreichs, Belgiens und der Niederlande für die Frankfurter Museumsdirektoren neue attraktive Möglichkeiten, den Besitz ihrer Museen zu erweitern. Bereits wenige Monate nach der deutschen Besetzung von Paris gab es im September 1940 erste Initiativen, Frankfurter Museumsdirektoren in das Zentrum des Kunsthandels zu schicken, um "nicht wiederkehrende Gelegenheiten" zu nutzen, und ihre Sammlungen "unter günstigen Bedingungen wertvoll zu ergänzen".

Der Pariser Kunstmarkt war zu dieser Zeit geradezu überschwemmt von Kunstgegenständen aus dem Besitz zumeist jüdischer Familien. Der Direktor des Museums für Kunsthandwerk, Prof. Mannowsky, und der Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums, Graf Solms zu Laubach, der auch die Interessen des Städels und der Städtischen Galerie mit vertreten sollte, erkundeten, ausgestattet mit 5000 RM in (abgewerteten) Francs, Anfang Dezember 1940 den Kunsthandel in Paris.

Sie fanden, so berichtete Mannowsky, "bei den kleinen und mittleren Händlern . . . Überfluss an Ware, der durch Verkäufe aus Privatbesitz noch dauernd wächst", und reservierten Gegenstände, "deren Handelswert in Deutschland mindestens das 5- bis 6-fache beträgt". Prof. Mannowsky empfahl dem Oberbürgermeister dringend, "diese so leicht nicht wieder sich bietende Gelegenheit zu benutzen und eine weitere größere Summe zu Ankäufen in Paris bereit zu stellen", und schlug weiter vor, "auch im belgischen und holländischen Kunsthandel in ähnlicher Weise Umschau zu halten. Wertvoller deutscher Kunstbesitz ist in den letzten Jahren gerade dorthin abgewandert, der jetzt vielleicht unter günstigen Bedingungen wieder erworben werden" kann, womit das Eigentum deutsch-jüdischer Flüchtlinge gemeint war. Entsprechend wurden "60 000 RM für Ankäufe von Kunstwerken in Frankreich und je 20 000 RM für Ankäufe in Belgien und den Niederlanden" zur Verfügung gestellt. "Günstige Einkäufe"

Die beiden Museumsdirektoren machten sich im Februar 1941 erneut nach Paris auf, diesmal gemeinsam mit dem Direktor des Städels, Dr. Holzinger, zur Wahrung der Interessen der Städtischen Galerie und des Städels. Sie sollten "auch bei Dr. Gunther Schiedlauski, Leiter des Musée Jeu de Paume, vorsprechen". Im Jeu de Paume, einem von den Deutschen beschlagnahmten Museum am Place de la Concorde, befand sich seit Oktober 1940 das Depot der größten deutschen Kunstrauborganisation, des "Einsatzstabes Reichsleiter Rosenberg". Mehr als 20 000 beschlagnahmte Kunstwerke aus den Sammlungen jüdischer Eigentümer waren dort aus ganz Frankreich zusammengetragen worden. Die Städtische Galerie kaufte beispielsweise u. a. Gemälde in der Pariser Galerie Alice Manteau, von der heute durch Hector Felicianao bekannt ist, dass sie "in eine Reihe von Transaktionen verwickelt (war), die mit dem Verkauf von Beutekunst aus dem Jeu de Paume zu tun hatte". In Frankfurt wurden kurz nach dieser Reise im März 1941 weitere 52 000 RM "aus dem Haushalt des Städelschen Kunstinstitutes, der Städtischen Galerie sowie aus Zuwendungen von Stiftungen zur Verfügung" gestellt für weitere Einkäufe unter besatzungsrechtlichen Bedingungen.

Holzingers Dienstreise führte auch in die besetzten Niederlande. Dort war Kunstbesitz jüdischer Familien, zwangsweise abgegeben, von deutschen Stellen konfisziert oder geplündert und "günstig" bei der "Dienststelle Mühlmann" und in den mit der Besatzungsmacht kollaborierenden Kunsthandlungen zu bekommen.

Der Oberbürgermeister von Frankfurt, bestrebt, die Gunst der Stunde für seine Museen zu nutzen, stellte "einen Sonderbetrag von 200 000 RM" zur Verfügung, unter anderem "100 000 RM für Ankaufspläne in Frankreich und 50 000 RM für Belgien." Die "Ankaufsreisen sind für die Museen der Stadt Frankfurt von hervorragendem Erfolg gewesen". Im August 1941 vermerkte das Kulturamt, dass "ein Teil der Kunstgeschichtler in unserem Amtsbereich . . . seit längerer Zeit mit verhältnismäßig geringen Unterbrechungen zur Durchführung von Kunstankäufen im Ausland auf Dienstreisen gewesen" sei. Besondere Erwähnung fand "der Einsatz" Dr. Holzingers. (. . .)

Im Mai 1942, als es um "die Überführung einer Bibliothek nach Frankfurt" ging, wurde Holzinger vom Oberbürgermeister nach Paris geschickt, um die Bestände der "Kunstbibliothek eines Juden Weil", etwa 1500 Bände, in dessen Haus zu "überprüfen". Es handelte sich um die "Museumshandbibliothek der Weilschen Sammlung", damit dürfte die Sammlung des bedeutenden jüdischen Kunstsammlers und Bibliophilen David David-Weill gemeint gewesen sein. (. . .)

Unklar blieb allerdings, "mit wem über den Erwerb verhandelt werden" könne, da "der Eigentümer Weil (. . .) aus Paris geflüchtet und für Verhandlungen nicht erreichbar" sei. Der "im Haus anwesende Kammerdiener Weils" erschien den Frankfurter Beamten "zu Verhandlungen nicht ermächtigt". Als der Besitz später auf Grund testamentarischer Bestimmungen dem französischen Staat zufiel, waren die Bemühungen der Stadt, die Bibliothek für einen Kaufpreis von 2000 RM in ihren Besitz zu bringen, gescheitert. Im Frühjahr 1941 eröffnete sich für die Museen ein neues Terrain zur Aneignung "jüdischen Besitzes", diesmal wieder in Frankfurt, und zwar, als im Deutschen Reich zurückgebliebenes Umzugsgut ausgewanderter Juden nach Beschlagnahme durch die Gestapo zur Verteilung anstand. (. . .)

Im April 1941 wurde allen Frankfurter Speditionen durch die Gestapo mitgeteilt, dass mit sofortiger Wirkung sämtliche eingelagerten Gegenstände von Juden beschlagnahmt waren. Die mehr als 30 betroffenen Speditionen hatten bei der Gestapo innerhalb von 14 Tagen eine Aufstellung aller entsprechenden Einlagerungen einzureichen. Im Auftrag der Gestapo sollte das beschlagnahmte Umzugsgut jüdischer Besitzer öffentlich versteigert werden. Dazu schloss die Frankfurter Gestapo mit den Versteigerungshäusern Franz Pfaff, Inhaber Max Bechler, Neue Mainzer Str. 14, August Danz in der Stiftstraße 41, Emil Neuhof, Zeil 19 und Schweppenhäuser, Taunusstraße 45 am 13. Mai 1941 ein Abkommen über öffentlich allmonatlich stattfindende Versteigerungen. Zur Bewältigung der großen Mengen von Umzugsgut, schätzungsweise der Hausrat der Bewohner einer mittleren Kleinstadt, schloss die Frankfurter Gestapo am 10. Juli 1941 ein weiteres Abkommen mit den zehn Frankfurter Obergerichtsvollziehern Werner, Puff, Feller, Bender, Naumann, Popp, Urbat, Birkenbach, Berenroth und Morawitz über die "Versteigerung der aus nichtarischem Besitz . . . stammenden beschlagnahmten Gegenstände".

Die Versteigerungen waren im Frankfurter Volksblatt und im Frankfurter Generalanzeiger annonciert. Da das Pfandlokal der Obergerichtsvollzieher in der Vilbeler Straße 26 nicht ausreichte, hatten die Obergerichtsvollzieher, "um dem Massenandrang der Steiglustigen gerecht zu werden, . . . eigens für die Versteigerung des jüdischen Umzugsguts im Einverständnis mit der Gestapo noch ein besonderes Lokal, die Turnhalle der Klinger-Schule, gemietet." (. . .)

In zeitlicher Nähe und im Kontext der Beschlagnahme und Versteigerung des mobilen Besitzes ausgewanderter Juden durch die Gestapo hatte das Propagandaministerium im Mai 1941 eine "Verfahrensordnung der Reichskammer der bildenden Künste als Ankaufstelle für Kulturgut" erlassen. Die Einrichtung einer zentralen "Ankaufsstelle" für "Kulturgut aus jüdischem Besitz" bedeutete Einschränkungen der lokalen Zugriffsmöglichkeiten. Entsprechend wurde Dr. Wolters, Direktor der Städtischen Galerie, sofort initiativ und erläuterte dem Oberbürgermeister, dass die Stadt unbedingt den "Versuch" machen solle, "in dieses Verfahren eingeschaltet zu werden". Oberbürgermeister Krebs stellte rückblickend fest, wie wichtig es gewesen war, dass "die Stadt Frankfurt frühzeitig zum Erwerb bedeutender Frankfurter Sammlungen (Goldschmidt-Rothschild, Weinberg) geschritten" sei und wandte sich an das Propagandaministerium: "Reiche private Kunstsammlungen und Kunstschätze haben besessen und besitzen zum Teil noch heute die hier ansässigen begüterten Judenfamilien. Diese Kunstschätze und Kulturgüter, die zum nationalen deutschen Volksvermögen gehören, dem deutschen Volke zu erhalten und sie besonders vor der Abwanderung ins Ausland zu retten und möglichst den öffentlichen Sammlungen und Museen in Frankfurt a. M. zuzuführen, sehe ich als eine verpflichtende Aufgabe meiner Verwaltung an . . . halte ich es für geradezu unerlässlich, dass zum Mindesten die von den Frankfurter Judenfamilien zusammengeschacherten Kunst- und Kulturgüter auch in unserer Stadt bleiben."

Am 20. August 1941 gab der Präsident der Reichskulturkammer die vom Erziehungsministerium benannten Sachverständigen für die "Ankaufstelle für jüdisches Kulturgut" bekannt. In Frankfurt waren das: Prof. Walter Mannowsky, Direktor des Kunstgewerbemuseums, Dr. Ernst Holzinger, Direktor des Städelschen Kunstinstitutes, und Dr. Richard Oehler, Bibliotheksdirektor. Daneben gab es noch einen "Fachreferenten" beim Landeskulturverwalter des NSDAP-Gaus Hessen-Nassau, den Kunsthändler Wilhelm Schumann.

Beschlagnahmtes Umzugsgut
Die Möglichkeiten, aus dem Umzugsgut jüdischer Familien Kunstwerke zu erwerben, nutzte der Oberbürgermeister und bewilligte dafür im September 1941 außerplanmäßig weitere 50 000 RM, "um solche Kunstgegenstände, die aus beschlagnahmtem jüdischen Besitz stammen und deren öffentliche Versteigerung durch die Dienststellen der Geheimen Staatspolizei erfolgen wird", zu kaufen. Er hatte "einen der Museumsleiter beauftragt, bei diesen Versteigerungen die Belange der Stadt wahrzunehmen und in meinem Auftrag die notwendigen Verhandlungen zu führen" und bekräftigte seine Überzeugung, dass es sich dabei "um nicht wiederkehrende Gelegenheiten zur Vermehrung des städtischen Museumsbesitzes" handele.

Mit dem Beginn der reichsweiten Deportationen im Oktober 1941 war die Verfahrensordnung "zur Sicherung und Verwertung von Kulturgut aus jüdischem Besitz" auch auf den Besitz der gewaltsam verschleppten Menschen ausgedehnt worden. Vor der ersten großen Deportationswelle in Frankfurt im Oktober und November 1941 mit mehr als 3000 Menschen wurde klar gestellt, dass die Bestimmungen "betr.: Sicherung und Verwertung von Kulturgut aus jüdischem Besitz für Zwecke des Reiches" auch für den zurückgelassenen Besitz der Deportierten gelten. Der Landesleiter hatte sich "unverzüglich mit den zuständigen Dienststellen der Geheimen Staatspolizei und des Reichsfinanzministeriums bezüglich der Verwertung des beschlagnahmten Kulturguts aus jüdischem Besitz ins Benehmen zu setzen".

Er hatte dann "die beschlagnahmten Kunstgegenstände" zusammen mit dem "Sachverständigen" daraufhin zu prüfen, ob an ihrem Erwerb etwa ein Interesse der öffentlichen Hand (Museen, Galerien, Ministerien u. dergl.) bestehen könnte. Dabei hatte es in Frankfurt wohl erst einmal Probleme gegeben, wie aus einem Bericht des Kulturamtsleiters an den Oberbürgermeister im April 1942 hervorgeht, dass "die Leitungen des Städelschen Kunstinstituts und der städtischen Galerie" gemeinsam "eine sehr große Anzahl von Nachlässen und dergl. durchgesehen" hatten. Doch hätten sich "ganz große Schwierigkeiten bei der Auflösung jüdischer Haushalte" ergeben, bei denen "eine bevorzugte Behandlung der Museen vorgesehen" gewesen sei. Folglich sei es im Jahre 1941 "nicht in einem einzigen Falle gelungen, aus diesen Quellen etwas zu erwerben", was daran gelegen habe, dass "die gemäß der Verfahrensordnung beteiligten Museumsbeamten von den vom Finanzamt beauftragten Abwicklern nicht rechtzeitig von den bevorstehenden Verkäufen benachrichtigt" worden seien.

Von der Reichskammer der Bildenden Künste sei aber die Zusage erfolgt, dass dem "Museumsbeamten" die "Besichtigung und Aussonderung zu versteigernder Kunstwerke ermöglicht" werde und so hoffe man, dass "sich nunmehr gewisse Ankaufsmöglichkeiten bieten werden."

Aus dem Besitz der Menschen dieser ersten drei Deportationen waren 150 Gemälde vom Finanzamt-Außen an den Kunsthändler Wilhelm Ettle zur "Verwertung" übergeben worden. Im Dezember 1941 wurde Ettle von der Gestapo verhaftet, da er sich seit längerer Zeit an dem Besitz von Juden zu seinen eignen Gunsten bereichert habe. Die Gemälde der Deportierten wurden nun an den Kunsthändler Julius Hahn übergeben. Die Städtische Galerie sowie das Städelsche Kunstinstitut erwarben vom Finanzamt-Außen in den Jahren 1942 und 1943 Gemälde aus dem Besitz deportierter oder emigrierter Juden. Vom Oktober 1942 liegt auch ein Hinweis auf die Beteiligung der Sachverständigen für die "Sicherung und Verwertung von Kulturgut für Zwecke der Reiches" an Aktivitäten gegen sogenannte "entartete Kunst" vor. (. . .) Im Februar 1943 kam der Besitz des Frankfurter Malers und Ostasiatika-Experten Alfred Oppenheim, der im Dezember 1938 nach England hatte entkommen können, zur Versteigerung, darunter umfangreiche Kunstgegenstände und Gemälde. Nach "Durchsicht jüdischen Versteigerungsgutes nach Kulturgut dgl." durch Otto Müller für den Obergerichtsvollziehers Naumann, schrieb Dr. Holzinger unter dem Betreff "Sicherung und Verwertung von Kulturgut aus jüdischem Besitz für Zwecke des Reiches", dass "eine Reihe von Kunstgegenständen und Büchern aus dem ehemaligen Besitz des jüdischen Malers Alfred Oppenheim von den Versteigerungen ausgeschlossen werden" sollten. Entsprechend stellte er den Antrag, dass etwa 600 Gegenstände, der Verfahrensordnung entsprechend, "den Frankfurter Museen zugeteilt würden". Außerdem waren Werke des berühmten Malers des jüdischen Lebens, Moritz Daniel Oppenheim, des Großvaters von Alfred Oppenheim, im Rahmen dieses Verfahrens für die "Bildsammelstelle" des "Instituts zur Erforschung der Judenfrage" vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Oppenheim-Sammlung kündigte die "Verwertungsstelle" dem Oberbürgermeister im März 1943 an, "auch für die Zukunft aus Judenvermögen anfallende Kunstwerke von allgemeinem Interesse in erster Linie den hiesigen Museen anzubieten". Im März 1943 wandte sich Holzinger mit einer Beschwerde an das Finanzamt-Außen: "Nachdem in der vergangenen Woche schon zwei Gerichtsvollzieher-Versteigerungen stattgefunden hatten, die der Reichskammer für Bildende Künste nicht vorher gemeldet waren, findet heute schon wieder im Mauerweg 1 eine Versteigerung durch Obergerichtsvollzieher Lotz statt, ohne dass sie zuvor gemeldet worden ist." Als im April 1943 die Einziehung Holzingers zur Wehrmacht drohte, wurde vom Kulturamtsleiter seine Unabkömmlichkeit u. a. mit dessen offizieller Funktion begründet: "Direktor Holzinger ist Sachverständiger des Reichserziehungsministeriums für die Überprüfung des beschlagnahmten jüdischen Kunstbesitzes auf Grund der ,Verfahrensordnung'. Diese Tätigkeit erfordert fast täglich Besichtigungen und Verhandlungen beim Finanzamt, bei Gerichtsvollziehern und Versteigerern." (. . .)
Nach 1945
Nach der Kapitulation beschlagnahmte die Kunstschutz-Abteilung der amerikanischen Militärregierung ("Monuments, Fine Arts & Archives") zahlreiche Kunstgegenstände in den Frankfurter Museen. Basis war das alliierte Besatzungsrecht, das die alliierten Grundsätze der Londoner Deklaration von 1943 zu geraubtem Kulturgut umgesetzt hatte. (Die spätere Entschädigungs- und Rückerstattungsgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland übernahm diese Rechtsgrundsätze.)

Im Oktober 1946 hielt die amerikanische Militärregierung in einer "Erklärung über die Beschlagnahme und Zurückgabe von denjenigen Kunstwerken, die während des Krieges von Frankfurter Museen und Privatsammlern erworben wurden", fest, dass die in Frankreich und den Niederlanden während der Besatzung erworbene Kunstwerke "an die Regierungen dieser Länder" zurückgegeben wurden. Dies bedeute zwar "nicht die Anklage der ungesetzmäßigen Handlung", jedoch würden die Käufe selbst "nicht als gültig und rechtmäßig anerkannt", da sie unter besatzungsrechtlichen Bedingungen erfolgt seien. Solche Kunstwerke aber, die "vom Finanzamt" oder "aus Sammlungen erworben", oder "von der nationalsozialistischen Regierung beschlagnahmt" worden waren, sollten "bis zur Rückgabe an ihre Besitzer" in der hessischen Sammelstelle der Amerikaner für geraubtes Kunstgut im Central Collecting Point in Wiesbaden aufbewahrt werden. Des Weiteren unterstanden die Kunstwerke, die "vorher im Besitz von Alfred Oppenheim, des verstorbenen Max von Goldschmidt-Rothschild und Carl von Weinberg" waren, "zwecks Rückgabe" der Militärregierung,. Auch solche, die zu dieser Zeit "noch im Gewahr der Frankfurter Institute" waren, die sie "von ihren ursprünglichen Besitzern" erworben hatten. Eine Rückerstattung des arisierten "jüdischen Silbers" in den Frankfurter Museen fand hingegen keine Erwähnung in der Erklärung der Amerikaner. Von der amerikanischen Militärregierung war im Übrigen nur einige Monate zuvor ausgerechnet Dr. Ernst Holzinger als "Direktor der Museen in Großhessen" ernannt worden. Holzinger war damit auch mit der Rückerstattung all der Museumsstücke beschäftigt, an deren Aneignung er für die Museen während der NS-Zeit großen Anteil gehabt hatte.1966 wurde er mit der Ehrenplakette der Stadt Frankfurt ausgezeichnet. Aus dem Historischen Museum wurden 1950 jüdische Kultgeräte im Rahmen eines Vergleichs von der Stadt restitituiert.

55 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus wäre es für die Frankfurter Museen an der Zeit, das Wissen um die Aktivitäten ihrer Institutionen und ihres wissenschaftlichen Personals während der NS-Zeit zu erweitern. Noch im Januar 1996 lobte der heutige Leiter des Städels, Prof. Herbert Beck, in einem Interview der Frankfurter Rundschau seinen Vorvorgänger Holzinger wegen dessen "Arisierungs"-Aktivitäten bei der Sammlung Alfred Oppenheims als einen "Retter, dem Dank gebührt". Auch die anderen Berufsgruppen, die in die "Arisierung" eingebunden waren, werden, so ist zu hoffen, ihre Archive öffnen und ihre Aktivitäten während der NS-Zeit bearbeiten.

Frankfurter Rundschau, 9.5.2000

zur Titelseite

zum Seitenanfang



Evangelischer Arbeitskreis Kirche und Israel in Hessen und Nassau
Pfr. U.Schwemer, Theodor-Storm Str.10, 64646 Heppenheim;
Tel: 06252-71270 / Fax: 06252-72606