Der Putsch vom 9. November 1923 vor Gericht

Wie Münchens Justiz 1924 einen rechtsradikalen Terroristen hofierte

von Uwe Wesel

Georg Neithardt hieß der Vorsitzende Richter des Volksgerichts München, das am 1. April 1924 Adolf Hitler wegen Hochverrats verurteilt hat zur Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft und ihm gleichzeitig in Aussicht stellte, er könne bei guter Führung schon nach sechs Monaten zur Bewährung entlassen werden. Neithardt war damals 53 Jahre alt, Sohn eines Großkaufmanns aus Nürnberg, seit 26 Jahren Richter, zuletzt am Landgericht München. 1919 war er von der Regierung Hoffmann als Leiter dieses Volksgerichts eingesetzt worden, kurz vor dem Abenteuer der drei Wochen "Räterepublik Baiern", die er dann aber gut überstanden hat, obwohl er ein hochgradiger Sympathisant der Rechtsradikalen gewesen ist.

Die bayerischen Volksgerichte waren eine Erfindung der Regierung Eisner, errichtet zehn Tage nach der Revolution in München im November 1918 zur Abwehr von Plünderungen und Gewalttaten. Nach dem Sturz der Räterepublik im Mai 1919 ist ihre Kompetenz erweitert worden auch zur Verurteilung von Hoch- und Landesverrat, und Georg Neithardt ist ein harter Richter gewesen über diese roten Revoluzzer. Die Volksgerichte entschieden in der Besetzung von zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, ruhebedürftigen Bürgern, die ebenfalls keinerlei Sympathien hegten für Kommunisten und Anarchisten. Es sind Schnellgerichte gewesen. Gegen ihre Urteile gab es kein Rechtsmittel.

Fünf Jahre später kam es bei Richter Neithardt nun zu diesem Prozess gegen diesen ganz anderen Revoluzzer, und das Volksgericht unter der energischen Leitung seines Vorsitzenden steuerte mit voller Kraft in die entgegengesetzte Richtung, zeigte eine unbeschreibliche Milde, die selbst von konservativen Juristen als peinlich kritisiert wurde. Adolf Hitler stand im Mittelpunkt. Mitangeklagt waren der Kriegsheld General Erich Ludendorff und acht andere. Es ging um den Putsch vom 9. November 1923, den die Nazis später als "Marsch zur Feldherrnhalle" gefeiert haben.

Die Weimarer Republik steckte damals in einer ihrer schwersten Krisen, die Gustav Stresemann als Reichskanzler gerade noch meistern konnte. Die dramatische Situation hatte zwei Gründe. Zum einen die allgemeine Not und antidemokratische Grundstimmung der Deutschen nach dem verlorenen Krieg. Dann kamen auch noch - zweitens - im Januar 1923 französische Truppen und besetzten das Ruhrgebiet, weil Deutschland mit der Lieferung von Reparationen im Rückstand war. Der damalige Reichskanzler Wilhelm Cuno rief die Arbeiter zum passiven Widerstand auf. Die Inflation beschleunigte sich. Rechtsradikale und Kommunisten witterten ihre Chance und probten den Aufstand, die Kommunisten in Sachsen und Thüringen, die Rechtsradikalen in Bayern.

Als Cunos Nachfolger Stresemann das Ende des Ruhrkampfes verkündete, um die Inflation zu stoppen und die später erfolgreiche Währungsreform der Rentenmark vorzubereiten, schlossen sich die militanten rechten Gruppen in Bayern gegen diese das Nationalgefühl verletzende Maßnahme zu einem "Kampfbund" zusammen, unter Führung der NSDAP. Ziel war ein "Marsch auf Berlin" nach dem Vorbild Mussolinis, der ein Jahr vorher mit seinem Marsch auf Rom den italienischen Faschismus an die Macht gebracht hatte. Die bayerische Regierung verhängte den Ausnahmezustand und übertrug die Staatsgewalt mit diktatorischen Befugnissen an einen Generalstaatskommissar, nämlich an Gustav von Kahr. Diesem erzkonservativen Monarchisten war die demokratische Reichsregierung in Berlin ebenfalls ein Dorn im Auge, und ähnlich wie der Kampfbund wollte er dort die Macht übernehmen. Auch er plante einen Marsch auf Berlin mit Otto von Lossow und Hans von Seißer, den Befehlshabern der Reichswehr in Bayern und der Landespolizei. Also nahm man mit dem Kampfbund Verhandlungen auf.

Eine gefährliche Situation, Stresemann verhängte den Ausnahmezustand für das ganze Reich. Per Notstandsartikel 48 der Weimarer Verfassung übergab er die oberste Gewalt an Reichswehrminister Otto Geßler, also an die Reichswehr, und im Hintergrund an Hans von Seeckt, den Chef der Heeresleitung, der auch gern Diktator werden und ein neues Reich ohne Demokratie gründen wollte, allerdings nur auf legalem Weg über den Artikel 48 und mit Zustimmung des Reichspräsidenten Friedrich Ebert. Das war die etwas komplizierte Ausgangslage Ende September 1923.

Seeckt mit dem Befehl über die ganze Reichswehr des Landes war der Stärkere. Deshalb zögerten Kahr, Lossow und Seißer. Also wollte Kahr am 8. November abends einen Vortrag halten im Münchner Bürgerbräukeller, über die allgemeine Lage, auch um vorsichtig seinen vorläufigen Rückzug zu erklären. Der Saal gefüllt mit der bayerischen High Society. Dann die berühmte Szene. Hitler - jetzt 34 Jahre alt - umstellt den Saal mit bewaffneter SA, kommt in die Versammlung in einem langen schwarzen Gehrock, daran das Eiserne Kreuz erster Klasse, in der einen Hand ein Bierglas, aus dem er noch einen Schluck nimmt und es dann auf den Boden wirft und die Scherben klirren lässt, in der anderen eine Pistole, steigt auf einen Stuhl, schießt in die Decke, erklärt laut die Absetzung der Berliner Regierung, zwingt Kahr, Lossow und Seißer in ein Nebenzimmer, nimmt ihnen das Versprechen ab, jetzt sofort mit nach Berlin zu marschieren, und verkündet das Einverständnis der drei im Saal. Ludendorff erscheint.

Im allgemeinen Durcheinander verschwinden Kahr, Lossow und Seißer und organisieren noch in der Nacht den Widerstand von Heer und Polizei gegen den - wegen Seeckt und seiner Reichswehr außerhalb Bayerns - aussichtslosen Marsch nach Berlin. Bald merken die Verschwörer im Bürgerbräu, dass das Triumvirat verschwunden ist. Stundenlange Beratungen und Telefonate. Die Kampfbund-Leute drängen, wollen wenigstens noch eine machtvolle Demonstration durch die Stadt, um die Bevölkerung zu mobilisieren, die zum guten Teil auf ihrer Seite ist. Hitler zögert, hat Angst vor Reichswehr und Polizei. Schließlich, am Morgen, 9. November, sagt Kriegsheld Ludendorff: "Wir marschieren!" Mittags ziehen sie los, mehrere tausend mit Fahnen und Waffen, Hitler und Ludendorff an der Spitze. Vor der Feldherrnhalle neben der Residenz am Odeonsplatz halten Seißers Polizisten sie an. Schüsse fallen. Vier Polizisten, 14 Putschisten und ein Passant werden getötet. Hitler stürzt, verrenkt sich den linken Arm, flieht aufs Land und wird zwei Tage später verhaftet.

Der Prozess beginnt am 26. Februar 1924 in einer Kaserne in Nymphenburg. Juristisch war eigentlich alles klar. Allein schon der Auftritt im Bürgerbräukeller war Hochverrat. Denn Hochverrat begeht, wer einen Umsturz "unternimmt", wie es im Gesetz noch heute heißt. Und ein "Unternehmen" ist schon der Versuch. Juristisch schwierig war allenfalls die Zuständigkeit des Volksgerichts. Denn im Republikschutzgesetz von 1922 - erlassen nach dem Mord an Walther Rathenau - war zwingend vorgeschrieben, dass bei Hochverrat vor einem Staatsgerichtshof beim Reichsgericht in Leipzig zu verhandeln ist. Was die bayerische Regierung und das Volksgericht München aber nicht weiter störte. Man wollte nicht nach Leipzig. Denn würden Kahr, Lossow und Seißer dort "den Gerichtssaal vielleicht noch als Zeugen betreten - verlassen würden sie ihn sicher als Gefangene", wie Hitler bei seiner ersten Vernehmung höhnte. Sie hatten ja lange genug mit ihm über den Marsch auf Berlin verhandelt. Richter Neithardt dagegen war bemüht, diese Zeugen möglichst zu schonen. Aber auch die Angeklagten.

Typisch schon deren äußeres Auftreten und die unterwürfige Ehrerbietung des Gerichts. Während die Angeklagten der Räterepublik einst in Sträflingskitteln vorgeführt worden waren, bewacht von Soldaten, bis an die Zähne bewaffnet, herrschte hier ein kollegialer Ton. Ludendorff war nicht in Haft und rollte täglich in einer Luxuslimousine zum Prozess. Hitler durfte im Anzug auftreten mit dem Eisernen Kreuz am Revers. Die Angeklagten wurden mit "Herr" angeredet oder sogar als "Exzellenz". Im Prozess gegen die Roten hatte Neithardt kommandiert. Jetzt konnte Hitler im Gerichtssaal stundenlang reden und tun und lassen, was er wollte.

Während Ludendorff - wahrheitswidrig - erklärte, er habe von allem nichts gewusst, ging Hitler in die Offensive, gab alles zu und sagte: "Ich bekenne mich zwar zur Tat, doch des Hochverrats schuldig bekenne ich mich nicht. Es gibt keinen Hochverrat bei einer Handlung, die sich gegen den Landesverrat von 1918 wendet", und meinte damit die Weimarer Demokratie. Richter Neithardt ließ nicht nur das widerspruchslos zu, sondern auch, dass der Angeklagte die Regierung in Berlin ständig als "Novemberverbrecher" bezeichnete mit immer neuen Beleidigungen und Kampfansagen. Was nicht ohne Eindruck blieb. "Doch ein kolossaler Kerl, dieser Hitler!", entfuhr es einem der Richter. So wurde der "Führer", der, statt auszusagen, Ansprachen hielt, zum Mittelpunkt des Prozesses bis zum Schluss. Als Neithardt von der Regierung vorsichtig darauf hingewiesen wurde, welchen peinlichen Eindruck es mache, wenn er Hitler vier Stunden ununterbrochen reden lasse, soll er geantwortet haben, es sei unmöglich, dessen Wortschwall zu unterbrechen. Jeder Richter mit etwas Erfahrung in Strafsachen kann darüber nur lachen. Als einer der Angeklagten den Reichspräsidenten "Ebert Fritze" nannte, wurde er vom Vorsitzenden immerhin milde getadelt und meinte dann: "Na, also Fritz Ebert", was auch noch eine Unverschämtheit war, die der Richter nicht hätte durchgehen lassen dürfen. Ein bayerischer Minister bemerkte dazu, das Gericht habe "noch nie merken lassen, daß es anderer Meinung sei als die Angeklagten".

Wichtige Zeugen wurden nicht geladen und die geladenen in einer Reihenfolge aufgerufen, die für die Verteidigung günstig war. Aber auch die Staatsanwaltschaft beteiligte sich an diesem Spiel zugunsten der Angeklagten. Oberstaatsanwalt Ludwig Stenglein sagte am Ende der Verhandlungen in seinem Plädoyer mit dem Strafantrag: "Hitler ist ein hochbegabter Mann, der aus einfachen Verhältnissen heraus sich eine angesehene Stellung im öffentlichen Leben errungen hat, und zwar in ernster und harter Arbeit. Er hat sich den Ideen, die ihn erfüllten, bis zur Selbstaufopferung hingegeben und als Soldat in höchstem Maße seine Pflicht getan."

30 Jahre für einen Mord von links, 2 Monate für einen von rechts Die Verhandlung dauert vier Wochen. Am 1. April 1924 verkündet Georg Neithardt das Urteil. Ludendorff wird freigesprochen und Adolf Hitler verurteilt, aber nur zur Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft, also "Hotelvollzug", wie man heute oft sagt. Die Revoluzzer der Räterepublik dagegen waren ins Zuchthaus gekommen. Außerdem, das ist das Entscheidende, stellt das Gericht in Aussicht, dass Hitler nach einem halben Jahr bei guter Führung zur Bewährung entlassen werden kann.

Ein glatter Rechtsbruch. Denn er war im Mai 1922 vom selben Gericht mit demselben Vorsitzenden wegen Landfriedensbruchs zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden, musste nur einen Monat absitzen und hatte für den Rest Bewährungsfrist bis 1926. Der Putsch fiel in diese Zeit. Hitler hätte also verurteilt werden müssen, die restlichen zwei Monate nachzusitzen, und eine Aussetzung der neuen Strafe von fünf Jahren zur Bewährung war gar nicht mehr möglich, selbst nach den sehr großzügigen bayerischen Vorschriften über Strafaufschub. Ein tolles Stück. Genauer gesagt, ein klarer Fall von Rechtsbeugung. Richter Neithardt hatte deshalb auch ganz bewusst Hitlers Strafregister unterschlagen und weder in der Verhandlung noch im Urteil erwähnt. Das hatte welthistorische Konsequenzen. Wenn nämlich Hitler fünf Jahre in der Festung Landsberg geblieben wäre, wie das Gesetz es befahl, also bis 1929, also nur diese an sich schon lächerliche Mindeststrafe, dann würde seine Partei inzwischen bedeutungslos geworden sein. Dann hätte Hitler neu anfangen müssen und nicht die Not der Weltwirtschaftskrise von 1929 mit dem Erfolg ausnützen können, dass er 1933 Reichskanzler wird. Und es kommt noch ein Zweites hinzu. Nach dem Republikschutzgesetz war bei Verurteilung wegen Hochverrats für Ausländer zwingend die Ausweisung vorgeschrieben. Hitler ist damals noch Österreicher gewesen. Das konnte Neithardt nicht einfach unter den Tisch fallen lassen wie das Strafregister. Was macht er? Schreibt einige Sätze ins Urteil: "Hitler ist Deutschösterreicher. Er betrachtet sich als Deutschen. Auf einen Mann, der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler, der freiwillig viereinhalb Jahre lang im deutschen Heere Kriegsdienste geleistet hat, der sich durch hervorragende Tapferkeit vor dem Feinde hohe Kriegsauszeichnungen erworben hat, verwundet und sonst an der Gesundheit beschädigt ... worden ist, kann nach Auffassung des Gerichts die Vorschrift des Republikschutzgesetzes ihrem Sinn und ihrer Zweckbestimmung nach keine Anwendung finden."

In der juristischen Terminologie ist so etwas eine Restriktion zugunsten des Angeklagten. Also ungefähr dasselbe, wie wenn ein Richter sagt, statt der Mindeststrafe von fünf Jahren erhält der Angeklagte nur eine Strafe von drei Jahren. Heute macht man das manchmal, zum Beispiel bei Mord: zwölf Jahre statt lebenslang. Damals war das unmöglich, also eine zweite Rechtsbeugung.

Im Herbst dann der Kampf um Hitlers Entlassung. Polizeidirektion und Staatsanwaltschaft sind dagegen, denn die bayerische Vorschrift verlangt "gute Führung", und Hitler hatte mehrere geheime und brisante Briefe aus der Haft nach draußen geschmuggelt. Die Direktion der Haftanstalt windet sich. Trotzdem bewilligt das Landgericht München im September die Entlassung. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird abgewiesen. Die Richter des Bayerischen Obersten Landesgerichts entscheiden: Hitler darf raus. Dezember 1924. Der Kampf geht weiter, bis 1933.

Das war die übliche Schieflage der Weimarer Justiz in politischen Strafsachen. Gnadenlose Härte gegen Straftäter von links, verständnisvolle Milde gegen die von rechts. Die Kritik daran meldete sich schon 1921 mit einer Schrift des Heidelberger Mathematikers Emil Julius Gumbel, Zwei Jahre Mord. Eine knappe Statistik. Danach gab es für einen politischen Mord von links im Durchschnitt etwa 30 Jahre Freiheitsstrafe, für einen von rechts zwei Monate. Der Hitler-Prozess steht da in einer langen Reihe anderer. Und hatte Nachwirkungen bis in unsere Tage. Denn Hitler ließ Georg Neithardt aus Dankbarkeit im September 1933 zum Präsidenten des Oberlandesgerichts München ernennen. 1941 starb der Richter. Aber seine Witwe ist erst 1992 gestorben, im Alter von 99 Jahren. Bis zu ihrem Tod erhielt sie die Pension einer Oberlandesgerichtspräsidentenwitwe in Höhe von monatlich mehreren tausend Mark, obwohl nach dem Krieg deswegen noch ein nachträgliches Spruchkammerverfahren gegen ihren Mann stattgefunden hatte. In erster Instanz wurde Neithardt wegen seiner Rechtsbeugungen zum Hauptschuldigen erklärt. In der nächsten war er nur noch ein "Belasteter". Und schließlich hat 1951 der Kassationshof des Bayerischen Sonderministeriums beide Verurteilungen aufgehoben mit der Begründung, Neithardt habe sich zwar in einigen Rechtsfragen geirrt. Aber es sei keine Rechtsbeugung gewesen. Also volle Pension für die Witwe. Bis 1992.

Die Justiz der Bundesrepublik und die Rechte, ein trübes Kapitel. Bis heute lässt sich beobachten, dass linke Gewalttäter von unserer Justiz härter angefasst werden als rechte. Diese Schieflage ist bei weitem nicht zu vergleichen mit der extremen von Weimar. Bei weitem nicht. Aber sie ist noch da. Gerade erst stieg die Erinnerung wieder hoch. Da kam eine Meldung aus Mecklenburg. Der mehrfach - auch wegen Gewalttaten - vorbestrafte Rechtsextremist Manfred Roeder muss trotz erwiesener Volksverhetzung nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Schwerin halbierte eine zweijährige Haftstrafe, die von einem Amtsgericht verhängt worden war, und wandelte sie um zu einem Jahr mit Bewährung, unter anderem, weil Roeder alles zugegeben hat. Roeder ist nicht Hitler. Aber Richter Neithardt lässt grüßen.

*Der Autor ist Professor (em.) für Rechtsgeschichte, Zivilrecht an der Freien Universität Berlin

DIE ZEIT, 3.5.2001

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