Fünf Essentials aus dem EKHN Votum zu Luthers Judenschriften vom 21.11.2014

1. Luthers zentrale Theologie, insbesondere die Rechtfertigungslehre, ist mit zeitgenössischem Antijudaismus verknüpft.

2. Zwischen Luthers Früh- und Spätschriften besteht eine deutliche Kontinuität. Hier wie dort ist eine eigene und bleibende jüdische Erwählung durch Gott für ihn ausgeschlossen.

3. Luthers christologische Deutung des Alten Testaments hält heutiger historisch-kritischer Exegese nicht stand.

4. Luthers Haltung gegenüber dem zeitgenössischen Judentum ist nicht mit dem Zeugnis der Schrift von der bleibenden Erwählung Israels vereinbar.

5. Luther hat dem Judentum den Status als Volk Gottes explizit abgesprochen. Dem widerspricht die EKHN mit ihrem erweiterten Grundartikel nachdrücklich.

Wortlaut des Votums – siehe hier.

Das Votum wurde einstimmig angenommen und die Synode beauftragte „den Theologischen Ausschuss und den Kirchensynodalvorstand, sich weiter mit der Aufarbeitung antijüdischer Traditionen in unserer Kirche sowie mit der Vermittlung des 1991 geänderten Grundartikels in unserer Kirche auseinanderzusetzen. Außerdem wird der Theologische Ausschuss beauftragt, sich mit der Bedeutung der Rechtfertigungslehre in der Gegenwart zu beschäftigen.“

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