EKHN-Grundartikel-Erweiterung
An
dieser Stelle veröffentlicht ImDialog der
Evangelische
Arbeitskreis für das christlich-jüdische
Gespräch in Hessen und Nassau
Materialien
anlässlich der Erweiterung des Grundartikels
der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
im Dezember
1991
Wortlaut
des Grundartikels
Die beiden Sätze, die 1991 angefügt wurden, sind fett
gesetzt. Diese Fassung wurde am 3. Dezember 1991 mit 141 gegen 32
Stimmen bei acht Enthaltungen als Ergänzung des Grundartikels
angenommen.
Die
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau steht in der Einheit der
einen heiligen allgemeinen und apostolischen Kirche Jesu Christi,
die überall dort ist, wo das Wort Gottes lauter verkündigt
wird und die Sakramente recht verwaltet werden.
Sie
bezeugt ihren Glauben gemeinsam mit der alten Kirche durch die altkirchlichen
Bekenntnisse und gemeinsam mit ihren Vätern durch die Augsburgische
Konfession, unbeschadet der in den einzelnen Gemeinden geltenden
lutherischen, reformierten und unierten Bekenntnisschriften. Damit
ist sie einig in der Bindung an die den Vätern der Reformation
geschenkte und sie miteinander verbindende Erkenntnis, dass allein
Jesus Christus unser Heil ist, uns offenbart allein in der Heiligen
Schrift Alten und Neuen Testamentes, geschenkt allein aus Gnaden,
empfangen allein im Glauben.
Als
Kirche Jesu Christi hat sie ihr Bekenntnis jederzeit in gehorsamer
Prüfung an der Heiligen Schrift und im Hören auf die Brüder
und Schwestern neu zu bezeugen. In diesem Sinne bekennt sie sich
zu der Theologischen Erklärung von Barmen. Aus Blindheit
und Schuld zur Umkehr gerufen, bezeugt sie neu die bleibende Erwählung
der Juden und Gottes Bund mit ihnen. Das Bekenntnis zu Jesus Christus
schließt dieses Zeugnis ein.
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